Rahmenbild
166
Piero Dorazio
Esmeralda III, 1960.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Piero Dorazio
1927 - 2005
Esmeralda III. 1960.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt sowie wohl von fremder Hand mit der Werknummer "183" bezeichnet. Auf dem Keilrahmen mit den Stempeln des Studio Piero Dorazio, dort handschriftlich bezeichnet "183". 61 x 46,2 cm (24 x 18,1 in). [CH].
• Mit einer Vielzahl diagonal verlaufender, sich kreuzender Linien in nur einem Farbton schafft Dorazio eine faszinierende, komplexe und vibrierende Struktur.
• Sinnlich und analytisch: Die zahlreichen freihändig gezogenen, fast pastosen Linien stehen in direktem Gegensatz zu der Simplizität der Bildidee und ihrer strengen, analytischen Logik.
• Seit 40 Jahren Teil einer Berliner Privatsammlung.
• Im Entstehungsjahr ist der Künstler mit zahlreichen Werken auf der XXX. Biennale di Venezia vertreten, 1959 nimmt er an der documenta II in Kassel teil.
• In den 1950er und 1960er Jahren reist Dorazio mehrfach in die Vereinigten Staaten, lernt u. a. Robert Motherwell, Mark Rothko und durch sie den Abstrakten Expressionismus sowie das Color-Field-Painting kennen.
• Zwischen 1960 und 1969 lehrt der Künstler im Department of Fine Arts an der renommierten School of Fine Arts der University of Pennsylvania.
• In seinen sorgsam durchdachten, malerischen Mustern dieser Schaffensphase findet Dorazio einen ganz individuellen Gegenentwurf zu der gestischen Malerei der Abstrakten Expressionisten.
Mit einer Fotoexpertise des Archivio Piero Dorazio, Mailand, vom 6. Oktober 2025. Das Werk ist im Archivio Piero Dorazio, Mailand, dokumentiert.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (1986 erworben).
LITERATUR: Brera Arte, Mailand, Arte contemporanea. Per una collezione, 28.10.1986, Los 97.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.28 h +/- 20 Min.
1927 - 2005
Esmeralda III. 1960.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt sowie wohl von fremder Hand mit der Werknummer "183" bezeichnet. Auf dem Keilrahmen mit den Stempeln des Studio Piero Dorazio, dort handschriftlich bezeichnet "183". 61 x 46,2 cm (24 x 18,1 in). [CH].
• Mit einer Vielzahl diagonal verlaufender, sich kreuzender Linien in nur einem Farbton schafft Dorazio eine faszinierende, komplexe und vibrierende Struktur.
• Sinnlich und analytisch: Die zahlreichen freihändig gezogenen, fast pastosen Linien stehen in direktem Gegensatz zu der Simplizität der Bildidee und ihrer strengen, analytischen Logik.
• Seit 40 Jahren Teil einer Berliner Privatsammlung.
• Im Entstehungsjahr ist der Künstler mit zahlreichen Werken auf der XXX. Biennale di Venezia vertreten, 1959 nimmt er an der documenta II in Kassel teil.
• In den 1950er und 1960er Jahren reist Dorazio mehrfach in die Vereinigten Staaten, lernt u. a. Robert Motherwell, Mark Rothko und durch sie den Abstrakten Expressionismus sowie das Color-Field-Painting kennen.
• Zwischen 1960 und 1969 lehrt der Künstler im Department of Fine Arts an der renommierten School of Fine Arts der University of Pennsylvania.
• In seinen sorgsam durchdachten, malerischen Mustern dieser Schaffensphase findet Dorazio einen ganz individuellen Gegenentwurf zu der gestischen Malerei der Abstrakten Expressionisten.
Mit einer Fotoexpertise des Archivio Piero Dorazio, Mailand, vom 6. Oktober 2025. Das Werk ist im Archivio Piero Dorazio, Mailand, dokumentiert.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (1986 erworben).
LITERATUR: Brera Arte, Mailand, Arte contemporanea. Per una collezione, 28.10.1986, Los 97.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.28 h +/- 20 Min.
166
Piero Dorazio
Esmeralda III, 1960.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Piero Dorazio "Esmeralda III"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 166
