Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 328

 

328
Gerhard Richter
Schweizer Alpen I, 1969.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
+
Gerhard Richter
1932

Schweizer Alpen I. 1969.
Farbserigrafie.
Signiert. Verso mit dem Stempel "Gerhard Richter (1969) 'Schweizer Alpen' A1 A2 B1 B2 B3". Aus einer Auflage von 300 Exemplaren. Auf leichtem Karton. 69,4 x 69,4 cm (27,3 x 27,3 in), blattgroß.

Motiv B3. Blatt 5 der Folge von 5 Siebdrucken nach dem gleichnamigen Gemälde von 1969 (WVZ-Nr. der Gemälde: 224/1-5), die wiederum auf Fotografien basieren, die Richter 1968 bei einer Reise nach Mailand aus dem Flugzeugfenster aufgenommen hat. Gedruckt von Hans H. Hotze, Essen. Herausgegeben von der Griffelkunst-Vereinigung, Hamburg. [AW].

• Dieses nach Fotografien von Gerhard Richter entstandene Motiv ist exemplarisch für seine Landschaftsauffassung.
• Farbserigrafie nach dem gleichnamigen Gemälde.
• Von Oktober 2025 bis März 2026 findet in der Fondation Louis Vuitton in Paris eine große Retrospektive zu Gerhard Richter statt
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Niedersachsen.

LITERATUR: Hubertus Butin, Gerhard Richter. Editionen 1965-2013, Köln 2014, WVZ-Nr. 20.

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 18.04 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gerhard Richter "Schweizer Alpen I"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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