Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 161

 

161
Karl Schmidt-Rottluff
Häuser am Wasser, 1910.
Holzstock (Pappel)
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
+
Karl Schmidt-Rottluff
1884 - 1976

Häuser am Wasser. 1910.
Holzstock (Pappel).
31,5 x 38,4 cm (12,4 x 15,1 in).

• Faszinierendes Zeitzeugnis von Schmidt-Rottluffs künstlerischem Schaffensprozess.
• Großformatiger Holzstock mit der expressiven Wirkung eines eigenständig wirkenden Bildreliefs.
• Von diesem Holzstock ist bislang kein Abzug auf dem internationalen Auktionsmarkt nachgewiesen (Quelle: artprice.com)
.

PROVENIENZ: Atelier des Künstlers.
Sammlung Dr. Victor und Hedda Peters, Leipzig (direkt vom Künstler erhalten).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (1989 vom Vorgenannten erhalten).

LITERATUR: Vgl.: Rosa Schapire, Karl Schmidt-Rottluff. Graphisches Werk bis 1923, [Berlin 1924] Nachdruck New York 1987, WVZ-Nr. H 33 (ohne SW-Abb., Tafelband).

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.21 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Schmidt-Rottluff "Häuser am Wasser"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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