Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 291

 

291
Thomas Scheibitz
Studio, 2006.
Öl und Farbmarker auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 28.000
+
Thomas Scheibitz
1968

Studio. 2006.
Öl und Farbmarker auf Leinwand.
190 x 390 cm (74,8 x 153,5 in). [AW].

• Monumentale Arbeit, die farbstark zwischen Abstraktion und Figuration oszilliert.
Thomas Scheibitz verknüpft Architekturzitate und Landschaftsprospekte mit Elementen aus Medien, Werbung und Alltagskultur.
• Gemeinsam mit Tino Sehgal gestaltet er 2005 den deutschen Pavillon auf der 51. Biennale in Venedig.
• Von Oktober 2025 bis Januar 2026 findet in der Pinakothek der Moderne in München die große Ausstellung "Thomas Scheibitz. A Tribute to Hermann Glöckner" statt
.

PROVENIENZ: Produzentengalerie, Hamburg.
Privatsammlung Europa (2007 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Berlin (2016 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Low Sweetie#Omega Haus, Produzentengalerie, Hamburg, 2.12.2006-20.1.2007 (m. Abb. S. 35).

LITERATUR: Dorotheum, Wien, 2.6.2016, Los 772 (m. Abb. S. 89).
Julian Heynen über das Werk von Thomas Scheibitz im Katalog des Deutschen Pavillons der 51. Biennale von Venedig, zit. nach: https://www.produzentengalerie.com/exhibitions/low-sweetieomega-haus/




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Thomas Scheibitz "Studio"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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