Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 299

 

299
Joseph Beuys
Aktion: Kinloch Rannoch Edinburgh, 1970.
Mischtechnik. Gelatine und Wachs (2-teilig)
Nachverkaufspreis: € 16.000
+
Joseph Beuys
1921 - 1986

Aktion: Kinloch Rannoch Edinburgh. 1970.
Mischtechnik. Gelatine und Wachs (2-teilig).
Unten auf der Standfläche auf einem Etikett signiert und datiert sowie auf einem weiteren Etikett betitelt. 13,7 x 25,5 x 22,5 cm (5,3 x 10 x 8,8 in).

Der Titel bezieht sich auf die Aktion "Celtic (Kinloch-Rannoch), Schottische Symphonie", die Joseph Beuys zusammen mit dem dänischen Fluxus-Komponisten Henning Christiansen zwischen dem 26. und 30. August 1970 im Edinburgh College of Art mehrere Male aufgeführt hat. Zwei LPs dieser Schottischen Symphonie (Edition Schellmann, München) befinden sich heute in der Pinakothek der Moderne, München. [AW].

• Die Aktion "Celtic (Kinloch-Rannoch)" wird anlässlich der Edinburgh-Festspiele 1970 aufgeführt und steht in ihrer gesamten Komplexität für die programmatische Umgestaltung des Kunstbegriffs durch Joseph Beuys.
• Die Arbeit war fast 20 Jahre als Dauerleihgabe im Kunstmuseum Bonn ausgestellt
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Deutschland (1981 direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Joseph Beuys. Skulpturen und Objekte, Ausst.-Kat. Martin-Gropius-Bau, Berlin, 20.2.-1.5.1988, Kat.-Nr. 59 (m. Abb. S. 194 (vertauscht)).
Joseph Beuys. Natur, Materie, Form, Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 30.11.1991-9.2.1992, Kat.-Nr. 393 (m. Abb. Taf. 234).
Kunstmuseum Bonn (Dauerleihgabe 30.11.2001 bis November 2020).
Der Westen leuchtet, Kunstmuseum Bonn, 10.7.-24.10.2010, S. 402 (m. Abb. S. 157).
Joseph Beuys: Wo ist Element 3?, Ketterer Kunst, Berlin, 26.3.-22.5.2021.




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Joseph Beuys
Aktion: Kinloch Rannoch Edinburgh, 1970.
Mischtechnik. Gelatine und Wachs (2-teilig)
Nachverkaufspreis: € 16.000
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Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Joseph Beuys "Aktion: Kinloch Rannoch Edinburgh"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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