247
Rudolf Diesel
Eigh. Brief m. U. an G. Richard, Ingenieur, 1892.
Schätzpreis: € 1.500
247
Rudolf Diesel
Eigh. Brief m. U. an G. Richard, Ingenieur, 1892.
Schätzpreis: € 1.500
Rudolf Diesel
Ingenieur und Erfinder (1853-1913). Eigenhändiger Brief mit Unterschrift. In französischer Sprache. Berlin, 9. April 1892. 3 Seiten auf kariertem Kanzleipapier (Doppelblatt). 28,5 : 22,5 cm.
Früher und bedeutender Brief zum noch in der Entwicklungs- und Patentierungsphase befindlichen neuen Verbrennungsmotor, in dem Diesel seine thermodynamische Theorie darlegt und einem führenden französischen Motorenbauer die „Premiere“ seiner Erfindung anbietet.
Eigenhändiger, in französischer Sprache verfaßter Brief Diesels an den Pariser Ingenieur G. Richard, wohl der französische Industrielle und Fahrzeugkonstrukteur Georges Richard (1863-1922).
Diesel berichtet, er beschäftige sich seit rund zwölf Jahren mit der Frage, wie sich der kalorische Wert der Brennstoffe für die mechanische Kraftproduktion besser ausnutzen lasse als bei den damals bekannten Motoren. Er habe nun eine Theorie gefunden und die Konstruktion von Motoren angegeben, die theoretisch 70-75% der im Brennstoff enthaltenen Wärmeleistung verwenden und praktisch 40-50% erreichen könnten. Der Motor sei mit beliebigen festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen zu betreiben und beanspruche, sowohl den Gasmotor als auch die Dampfmaschine zu ersetzen.
Besonderes Gewicht legt Diesel auf die bereits eingeholten Gutachten: Seine Ausarbeitungen zirkulierten bei führenden deutschen Gelehrten; Linde und Schröter hätten die Theorie übereinstimmend als exakt und "unanfechtbar" beurteilt, und er erwarte ein ähnlich maßgebliches Votum von Professor Zeuner. Die Patente seien, wie er hervorhebt, "dans tous les pays qui en donnent" genommen.
Dem Adressaten bietet Diesel als ersten seine Erfindung an und erkundigt sich, ob dessen Firma grundsätzlich bereit sei, das Patent zu erwerben. Für ein weiteres Vorgehen schlägt er ein persönliches Treffen in Berlin vor, ggf. unter Einbeziehung von Vertretern der Firma Otto & Langen in Köln sowie einer führenden englischen Gasmotorenfabrik. Daß er sich an einen Gasmotoren-Spezialisten wendet, begründet Diesel nicht mit einer bloßen Verbesserung des Gasmotors, sondern mit den geschäftlichen Verbindungen Richards; sein Motor habe vielmehr "la prétention … de remplacer aussi bien le moteur à gaz actuel que la machine à vapeur".
Ein inhaltlich früher, programmatischer Brief zur Genese des später so genannten Dieselmotors, der die wissenschaftliche Fundierung, die internationale Patentstrategie und den Versuch der industriellen Anbindung exemplarisch dokumentiert.
- PROVENIENZ: Aus einer bedeutenden französischen Privatsammlung.
An important letter, written early on and programmatic in content, on the genesis of what later became known as the diesel engine, which exemplifies the scientific basis, international patent strategy and attempt at industrial connection. Autograph letter signed, written in French. 3 pp. (double-leaf). Significant French private collection.
Ingenieur und Erfinder (1853-1913). Eigenhändiger Brief mit Unterschrift. In französischer Sprache. Berlin, 9. April 1892. 3 Seiten auf kariertem Kanzleipapier (Doppelblatt). 28,5 : 22,5 cm.
Früher und bedeutender Brief zum noch in der Entwicklungs- und Patentierungsphase befindlichen neuen Verbrennungsmotor, in dem Diesel seine thermodynamische Theorie darlegt und einem führenden französischen Motorenbauer die „Premiere“ seiner Erfindung anbietet.
Eigenhändiger, in französischer Sprache verfaßter Brief Diesels an den Pariser Ingenieur G. Richard, wohl der französische Industrielle und Fahrzeugkonstrukteur Georges Richard (1863-1922).
Diesel berichtet, er beschäftige sich seit rund zwölf Jahren mit der Frage, wie sich der kalorische Wert der Brennstoffe für die mechanische Kraftproduktion besser ausnutzen lasse als bei den damals bekannten Motoren. Er habe nun eine Theorie gefunden und die Konstruktion von Motoren angegeben, die theoretisch 70-75% der im Brennstoff enthaltenen Wärmeleistung verwenden und praktisch 40-50% erreichen könnten. Der Motor sei mit beliebigen festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen zu betreiben und beanspruche, sowohl den Gasmotor als auch die Dampfmaschine zu ersetzen.
Besonderes Gewicht legt Diesel auf die bereits eingeholten Gutachten: Seine Ausarbeitungen zirkulierten bei führenden deutschen Gelehrten; Linde und Schröter hätten die Theorie übereinstimmend als exakt und "unanfechtbar" beurteilt, und er erwarte ein ähnlich maßgebliches Votum von Professor Zeuner. Die Patente seien, wie er hervorhebt, "dans tous les pays qui en donnent" genommen.
Dem Adressaten bietet Diesel als ersten seine Erfindung an und erkundigt sich, ob dessen Firma grundsätzlich bereit sei, das Patent zu erwerben. Für ein weiteres Vorgehen schlägt er ein persönliches Treffen in Berlin vor, ggf. unter Einbeziehung von Vertretern der Firma Otto & Langen in Köln sowie einer führenden englischen Gasmotorenfabrik. Daß er sich an einen Gasmotoren-Spezialisten wendet, begründet Diesel nicht mit einer bloßen Verbesserung des Gasmotors, sondern mit den geschäftlichen Verbindungen Richards; sein Motor habe vielmehr "la prétention … de remplacer aussi bien le moteur à gaz actuel que la machine à vapeur".
Ein inhaltlich früher, programmatischer Brief zur Genese des später so genannten Dieselmotors, der die wissenschaftliche Fundierung, die internationale Patentstrategie und den Versuch der industriellen Anbindung exemplarisch dokumentiert.
- PROVENIENZ: Aus einer bedeutenden französischen Privatsammlung.
An important letter, written early on and programmatic in content, on the genesis of what later became known as the diesel engine, which exemplifies the scientific basis, international patent strategy and attempt at industrial connection. Autograph letter signed, written in French. 3 pp. (double-leaf). Significant French private collection.
Aufgeld und Steuern zu Rudolf Diesel "Eigh. Brief m. U. an G. Richard, Ingenieur"
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Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
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Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
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