226
Emil Schumacher
Afri, 1962.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 35.000 - 45.000
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226
Emil Schumacher
Afri, 1962.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 35.000 - 45.000
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Emil Schumacher
1912 - 1999

Afri. 1962.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso auf dem Keilrahmen betitelt und bezeichnet "Emil Schumacher HAGEN" und "862". 100 x 80 cm (39,3 x 31,4 in). [EH].

• Durch Schichten und Wegkratzen des Materials entwickelt Schumacher seine so einzigartige Bildsprache.
• Kraftvolle Arbeit in der typischen Handschrift des Informel.
• Im Entstehungsjahr erhält Emil Schumacher auf der XXXI. Biennale in Venedig den Cardazzo Preis.
• Teilnehmer der documenta II (1959) und III (1964), Kassel, und 1966 auf der International Biennal Exhibition of Art, Tokio
.

PROVENIENZ: Privatsammlung München (1981).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (seither in Familienbesitz).

LITERATUR: Werner Schmalenbach. Emil Schumacher, Köln 1981, Kat.-Nr. 41, Abb. S. 150.

"Ich gehe das Bild unmittelbar an, dabei kommt es jedesmal zu einer Begegnung des Materials mit mir, wobei ich ihm oft den Willen lasse, denn ich habe erfahren, dass es weiser ist als alle Berechnungen."
Emil Schumacher, 1957.

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.48 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Schumacher "Afri"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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