236
Conrad Felixmüller
Der Pianist E. Winkler / Die Kauernde (Akt mit Katze) (Rückseite), 1925.
Öl auf Leinwand, beidseitig bemalt
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
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236
Conrad Felixmüller
Der Pianist E. Winkler / Die Kauernde (Akt mit Katze) (Rückseite), 1925.
Öl auf Leinwand, beidseitig bemalt
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
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Conrad Felixmüller
1897 - 1977

Der Pianist E. Winkler / Die Kauernde (Akt mit Katze) (Rückseite). 1925.
Öl auf Leinwand, beidseitig bemalt.
Links oben signiert und datiert. 90 x 105 cm (35,4 x 41,3 in).
[MH].

• Der Dargestellte lebte als Pianist und Musikwissenschaftler in Dresden und war mit Conrad Felixmüller befreundet.
• Felixmüller porträtiert den Freund in kraftvollen Farben und markanten Formen.
• Mit seinem einzigartigen Stil wird Felixmüller zum wichtigsten Porträtisten seiner Zeit
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (seit 1984, Galerie Brockstedt, Hamburg).

AUSSTELLUNG: Conrad Felixmüller. Gemälde - Aquarelle - Zeichnungen, Galerie Brockstedt, 1984, Kat.-Nr. 11 (verso mit dem Etikett auf dem Keilrahmen).

LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Titus Felixmüller (Bearb.), Conrad Felixmüller. Monographie und Werkverzeichnis der Gemälde, Köln 1996, WVZ-Nr. 352 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.01 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Conrad Felixmüller "Der Pianist E. Winkler / Die Kauernde (Akt mit Katze) (Rückseite)"
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Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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