175
Sam Francis
Untitled, 1989.
Acryl auf Papier
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
175
Sam Francis
Untitled, 1989.
Acryl auf Papier
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Sam Francis
1923 - 1994
Untitled. 1989.
Acryl auf Papier.
Verso signiert, datiert und mit "SAE4407-SF89" und einem Richtungspfeil bezeichnet. Auf festem Velin. 114 x 133,5 cm (44,8 x 52,5 in), blattgroß.
[MH].
• Sam Francis par excellence: schwebende Leichtigkeit und Dynamik der Farbe in großem Format.
• Die unregelmäßigen Farbflecken scheinen sich über die Ränder des Papiers hinaus auszudehnen, was eine räumliche Tiefe und Bewegung suggeriert.
• Weitere Arbeiten des Künstlers aus den 1980er Jahren befinden sich u. a. in den Sammlungen des Museum of Modern Art, New York, und des Los Angeles County Museum of Art.
Die Arbeit ist bei der Sam Francis Foundation, Glendale/Kalifornien, unter der Nummer "SF89-302" registriert und ist im Online Catalogue Raisonné verzeichnet.
PROVENIENZ: Privatsammlung USA (direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung USA (seit 2009, durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.40 h +/- 20 Min.
1923 - 1994
Untitled. 1989.
Acryl auf Papier.
Verso signiert, datiert und mit "SAE4407-SF89" und einem Richtungspfeil bezeichnet. Auf festem Velin. 114 x 133,5 cm (44,8 x 52,5 in), blattgroß.
[MH].
• Sam Francis par excellence: schwebende Leichtigkeit und Dynamik der Farbe in großem Format.
• Die unregelmäßigen Farbflecken scheinen sich über die Ränder des Papiers hinaus auszudehnen, was eine räumliche Tiefe und Bewegung suggeriert.
• Weitere Arbeiten des Künstlers aus den 1980er Jahren befinden sich u. a. in den Sammlungen des Museum of Modern Art, New York, und des Los Angeles County Museum of Art.
Die Arbeit ist bei der Sam Francis Foundation, Glendale/Kalifornien, unter der Nummer "SF89-302" registriert und ist im Online Catalogue Raisonné verzeichnet.
PROVENIENZ: Privatsammlung USA (direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung USA (seit 2009, durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.40 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Sam Francis "Untitled"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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