223
Lyonel Feininger
Cloud Formation, 1922.
Bleistift auf perforiertem Skizzenblock-Papier
Schätzpreis: € 6.000 - 8.000
223
Lyonel Feininger
Cloud Formation, 1922.
Bleistift auf perforiertem Skizzenblock-Papier
Schätzpreis: € 6.000 - 8.000
Lyonel Feininger
1871 - 1956
Cloud Formation. 1922.
Bleistift auf perforiertem Skizzenblock-Papier.
Links unten signiert sowie links oben datiert "9 9 22". 14,1 x 21,2 cm (5,5 x 8,3 in), blattgroß.
[AR].
• Stimmungsvolle "Natur-Notiz" aus der frühen Bauhaus-Zeit.
• Vorstudie für das Gemälde "Die Insel" von 1923 aus unserem aktuellen Evening Sale.
• Entstanden am Timmendorfer Strand, einer wichtigen Inspirationsquelle für das Schaffen des Künstlers.
• Lange Zeit im Besitz der Familie des Künstlers, erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
Achim Moeller, Direktor des Lyonel Feininger Project, New York - Berlin, hat die Echtheit dieses Werkes, das im Archiv des Lyonel Feininger Project unter der Nummer 1988-01-29-25 registriert ist, bestätigt. Ein Zertifikat liegt der Arbeit bei.
Zusätzliche Informationen wurden von Achim Moeller, The Lyonel Feininger Project, New York - Berlin, zur Verfügung gestellt.
PROVENIENZ: Andreas Feininger, New York (als Geschenk vom Künstler).
Familie des Künstlers (durch Erbschaft).
Achim Moeller, New York (vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.44 h +/- 20 Min.
1871 - 1956
Cloud Formation. 1922.
Bleistift auf perforiertem Skizzenblock-Papier.
Links unten signiert sowie links oben datiert "9 9 22". 14,1 x 21,2 cm (5,5 x 8,3 in), blattgroß.
[AR].
• Stimmungsvolle "Natur-Notiz" aus der frühen Bauhaus-Zeit.
• Vorstudie für das Gemälde "Die Insel" von 1923 aus unserem aktuellen Evening Sale.
• Entstanden am Timmendorfer Strand, einer wichtigen Inspirationsquelle für das Schaffen des Künstlers.
• Lange Zeit im Besitz der Familie des Künstlers, erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
Achim Moeller, Direktor des Lyonel Feininger Project, New York - Berlin, hat die Echtheit dieses Werkes, das im Archiv des Lyonel Feininger Project unter der Nummer 1988-01-29-25 registriert ist, bestätigt. Ein Zertifikat liegt der Arbeit bei.
Zusätzliche Informationen wurden von Achim Moeller, The Lyonel Feininger Project, New York - Berlin, zur Verfügung gestellt.
PROVENIENZ: Andreas Feininger, New York (als Geschenk vom Künstler).
Familie des Künstlers (durch Erbschaft).
Achim Moeller, New York (vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.44 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Lyonel Feininger "Cloud Formation"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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