277
Jiri Georg Dokoupil
Ohne Titel, 2007.
Mischtechnik. Seifenlauge und Pigmente auf Lein...
Nachverkaufspreis: € 17.000
277
Jiri Georg Dokoupil
Ohne Titel, 2007.
Mischtechnik. Seifenlauge und Pigmente auf Lein...
Nachverkaufspreis: € 17.000
Jiri Georg Dokoupil
1954
Ohne Titel. 2007.
Mischtechnik. Seifenlauge und Pigmente auf Leinwand.
Auf der umgeschlagenen Leinwand signiert und datiert. 107 x 200 cm (42,1 x 78,7 in). [AW].
• Besonders atmosphärische Arbeit in leuchtendem Blau – die amorphen Gebilde laden den Bildraum irisierend und schillernd auf.
• Als ein Meister des Experiments nutzt Dokoupil vielseitige Materialien und Techniken.
• 2024 erhält er den Karl Ernst Osthaus-Preis und es findet die große Einzelausstellung "Venetian Bubbles 2.5" im Museum Osthaus in Hagen statt.
• Arbeiten Dokoupils befinden sich in renommierten internationalen Sammlungen, u.a. im Centre Pompidou, Paris, im Museo Reina Sofía, Madrid, sowie im National Museum of Contemporary Art in Seoul.
PROVENIENZ: Galerie Karl Pfefferle, München.
Privatsammlung Süddeutschland (2007 vom Vorgenannten erworben).
1954
Ohne Titel. 2007.
Mischtechnik. Seifenlauge und Pigmente auf Leinwand.
Auf der umgeschlagenen Leinwand signiert und datiert. 107 x 200 cm (42,1 x 78,7 in). [AW].
• Besonders atmosphärische Arbeit in leuchtendem Blau – die amorphen Gebilde laden den Bildraum irisierend und schillernd auf.
• Als ein Meister des Experiments nutzt Dokoupil vielseitige Materialien und Techniken.
• 2024 erhält er den Karl Ernst Osthaus-Preis und es findet die große Einzelausstellung "Venetian Bubbles 2.5" im Museum Osthaus in Hagen statt.
• Arbeiten Dokoupils befinden sich in renommierten internationalen Sammlungen, u.a. im Centre Pompidou, Paris, im Museo Reina Sofía, Madrid, sowie im National Museum of Contemporary Art in Seoul.
PROVENIENZ: Galerie Karl Pfefferle, München.
Privatsammlung Süddeutschland (2007 vom Vorgenannten erworben).
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jiri Georg Dokoupil "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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