138
Wolfgang Paalen
Composition, 1933.
Öl auf Leinwand, auf weiß bemaltes Holz aufgezogen
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
138
Wolfgang Paalen
Composition, 1933.
Öl auf Leinwand, auf weiß bemaltes Holz aufgezogen
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Wolfgang Paalen
1905 - 1959
Composition. 1933.
Öl auf Leinwand, auf weiß bemaltes Holz aufgezogen.
Verso signiert und datiert. 53 x 37 cm (20,8 x 14,5 in).
[AR].
• Zwischen Wirklichkeit und Imagination: Wolfgang Paalens magische Welten fesseln mit ihren geheimnisvollen Figurationen und Abstraktionen.
• Ab 1932/33 entwickelt er in Paris seine unverkennbare, halbfigurativ-biomorphe Bildsprache.
• Werke des Künstlers befinden sich in internationalen Museumssammlungen wie dem Museum of Modern Art, New York, oder dem Centre Pompidou, Paris.
PROVENIENZ: Gordon Onlsow Ford, Inverness, Kalifornien (direkt vom Künstler).
Lucid Art Foundation, Inverness, Kalifornien.
Privatsammlung Ostdeutschland.
LITERATUR: Andreas Neufert, Wolfgang Paalen. Im Inneren des Wals, Monografie - Schriften - Oeuvrekatalog, Wien-New York 1999, WVZ-Nr. 33.22 (m. Abb. S. 283).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.50 h +/- 20 Min.
1905 - 1959
Composition. 1933.
Öl auf Leinwand, auf weiß bemaltes Holz aufgezogen.
Verso signiert und datiert. 53 x 37 cm (20,8 x 14,5 in).
[AR].
• Zwischen Wirklichkeit und Imagination: Wolfgang Paalens magische Welten fesseln mit ihren geheimnisvollen Figurationen und Abstraktionen.
• Ab 1932/33 entwickelt er in Paris seine unverkennbare, halbfigurativ-biomorphe Bildsprache.
• Werke des Künstlers befinden sich in internationalen Museumssammlungen wie dem Museum of Modern Art, New York, oder dem Centre Pompidou, Paris.
PROVENIENZ: Gordon Onlsow Ford, Inverness, Kalifornien (direkt vom Künstler).
Lucid Art Foundation, Inverness, Kalifornien.
Privatsammlung Ostdeutschland.
LITERATUR: Andreas Neufert, Wolfgang Paalen. Im Inneren des Wals, Monografie - Schriften - Oeuvrekatalog, Wien-New York 1999, WVZ-Nr. 33.22 (m. Abb. S. 283).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.50 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Wolfgang Paalen "Composition"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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