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179
Karl Hartung
Kleine Liegende mit aufgestütztem Kopf, 1948.
Bronze mit gold-brauner Patina
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
179
Karl Hartung
Kleine Liegende mit aufgestütztem Kopf, 1948.
Bronze mit gold-brauner Patina
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Karl Hartung
1908 - 1967
Kleine Liegende mit aufgestütztem Kopf. 1948.
Bronze mit gold-brauner Patina.
Verso unten mit dem Künstlernamen. Auf der Unterseite mit dem Nachlassstempel. Eines von 12 + 1 Exemplaren (davon ein Künstlerexemplar). 19,4 x 40 x 25 cm (7,6 x 15,7 x 9,8 in).
Autorisierter Guss aus dem Nachlass des Künstlers. [CH].
• Bei Hartungs "Liegenden" handelt es sich um die wohl bekannteste Werkgruppe des Künstlers.
• Reiz der Gegensätze: Überbetonte, sinnliche Körperlichkeit trifft auf abstrahierte Formensprache.
• Essenz des Menschlichen – Hartung übersetzt die klassische Motivik des "liegenden Aktes" in seine ganz eigene, moderne Ästhetik.
• Die anthropomorphen Akte gehören zu seinen gesuchtesten Arbeiten auf dem internationalen Auktionsmarkt.
• Die große Version dieser Liegenden (1951, WVZ 472) führte zu den bisher höchsten Auktionsergebnissen für ein Werk des Künstlers (2022 u. 2025).
• Zwei Exemplare der monumentalen Version sind in Schloss Gottorf, Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, Schleswig, und im Skulpturenpark des Woods Art Institute, Wentorf, zu sehen.
Wir danken dem Nachlass Karl Hartung für die freundliche wissenschaftliche Beratung.
PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers.
Privatsammlung Berlin.
Vom heutigen Eigentümer vom Vorgenannten erworben.
AUSSTELLUNG: (wohl jeweils anderes Exemplar)
Für Karl Hartung (Gedächtnisausstellung innerhalb der 15. Deutschen Künstlerbund-Ausstellung), Badischer Kunstverein, Karlsruhe, 1967, Kat.-Nr. 8.
1945-1985: Kunst in der Bundesrepublik Deutschland, Nationalgalerie Berlin, 1985, Kat.-Nr. 113 (m. Abb.).
Karl Hartung 1908-1967. Eine Werkübersicht zum 80. Geburtstag, Galerie Pels-Leusden, Berlin, 3.9.-29.10.1988, Kat.-Nr. 35.
Karl Hartung. Skulpturen und Zeichnungen, Galerie Utermann, Dortmund, 1989.
Vernissage, Galerie Utermann, Dortmund, 16.10.-9.11.1991, Kat.-Nr. 25 (m. Abb.).
Der Diskurs findet hier statt. 50 Jahre Haus am Waldsee, Haus am Waldsee, Berlin, 26.10.-1.12.1996.
LITERATUR: Markus Krause, Karl Hartung 1908-1967. Metamorphosen von Mensch und Natur. Monographie und Werkverzeichnis, München 1998, WVZ-Nr. 404 (m. SW-Abb. eines anderen Exemplars, S. 225).
- -
Katharina Schneider, Die drei Berliner Bildhauer Uhlmann, Hartung und Heiliger. Zur Entwicklung der abstrakten deutschen Plastik zwischen 1945 und 1950, in: Ullrich Schneider (Hrsg.), Festschrift Günther Bott, Nürnberg 1987, S. 297 u. 300f. (m. Abb. eines anderen Exemplars).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.45 h +/- 20 Min.
1908 - 1967
Kleine Liegende mit aufgestütztem Kopf. 1948.
Bronze mit gold-brauner Patina.
Verso unten mit dem Künstlernamen. Auf der Unterseite mit dem Nachlassstempel. Eines von 12 + 1 Exemplaren (davon ein Künstlerexemplar). 19,4 x 40 x 25 cm (7,6 x 15,7 x 9,8 in).
Autorisierter Guss aus dem Nachlass des Künstlers. [CH].
• Bei Hartungs "Liegenden" handelt es sich um die wohl bekannteste Werkgruppe des Künstlers.
• Reiz der Gegensätze: Überbetonte, sinnliche Körperlichkeit trifft auf abstrahierte Formensprache.
• Essenz des Menschlichen – Hartung übersetzt die klassische Motivik des "liegenden Aktes" in seine ganz eigene, moderne Ästhetik.
• Die anthropomorphen Akte gehören zu seinen gesuchtesten Arbeiten auf dem internationalen Auktionsmarkt.
• Die große Version dieser Liegenden (1951, WVZ 472) führte zu den bisher höchsten Auktionsergebnissen für ein Werk des Künstlers (2022 u. 2025).
• Zwei Exemplare der monumentalen Version sind in Schloss Gottorf, Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, Schleswig, und im Skulpturenpark des Woods Art Institute, Wentorf, zu sehen.
Wir danken dem Nachlass Karl Hartung für die freundliche wissenschaftliche Beratung.
PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers.
Privatsammlung Berlin.
Vom heutigen Eigentümer vom Vorgenannten erworben.
AUSSTELLUNG: (wohl jeweils anderes Exemplar)
Für Karl Hartung (Gedächtnisausstellung innerhalb der 15. Deutschen Künstlerbund-Ausstellung), Badischer Kunstverein, Karlsruhe, 1967, Kat.-Nr. 8.
1945-1985: Kunst in der Bundesrepublik Deutschland, Nationalgalerie Berlin, 1985, Kat.-Nr. 113 (m. Abb.).
Karl Hartung 1908-1967. Eine Werkübersicht zum 80. Geburtstag, Galerie Pels-Leusden, Berlin, 3.9.-29.10.1988, Kat.-Nr. 35.
Karl Hartung. Skulpturen und Zeichnungen, Galerie Utermann, Dortmund, 1989.
Vernissage, Galerie Utermann, Dortmund, 16.10.-9.11.1991, Kat.-Nr. 25 (m. Abb.).
Der Diskurs findet hier statt. 50 Jahre Haus am Waldsee, Haus am Waldsee, Berlin, 26.10.-1.12.1996.
LITERATUR: Markus Krause, Karl Hartung 1908-1967. Metamorphosen von Mensch und Natur. Monographie und Werkverzeichnis, München 1998, WVZ-Nr. 404 (m. SW-Abb. eines anderen Exemplars, S. 225).
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Katharina Schneider, Die drei Berliner Bildhauer Uhlmann, Hartung und Heiliger. Zur Entwicklung der abstrakten deutschen Plastik zwischen 1945 und 1950, in: Ullrich Schneider (Hrsg.), Festschrift Günther Bott, Nürnberg 1987, S. 297 u. 300f. (m. Abb. eines anderen Exemplars).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.45 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hartung "Kleine Liegende mit aufgestütztem Kopf"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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