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124
Giacomo Manzù
Cardinale seduto, 1976.
Bronze mit brauner Patina
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
124
Giacomo Manzù
Cardinale seduto, 1976.
Bronze mit brauner Patina
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Giacomo Manzù
1908 - 1991
Cardinale seduto. 1976.
Bronze mit brauner Patina.
Verso unten mit dem Namenszug des Künstlers und dem Gießerstempel der New Fonderia MAF Milan "NFMM". Unikat. 86 cm (33,8 in). [EH].
Eine von sieben Varianten dieser Skulptur, die sich nur in Details voneinander unterscheiden und daher jeweils als Unikat anzusehen sind.
• Unikat.
• Die formale Reflexion dieser würdevollen Erscheinung ist in seinem Oeuvre ein zentrales Motiv.
• 1963 darf der Künstler die Totenmaske von Papst Johannes XXIII anfertigen.
• Weitere Varianten dieses Motivs befinden sich z. B. in den Vatikanischen Museen, Rom, im J. Paul Getty Museum, Los Angeles, und im Musée National de Monaco.
Mit einer Fotoexpertise von Giulia Manzoni, Präsidentin der Fondazione Giacomo Manzù, Ardea.
Das Werk ist im Archiv der Fondazione Giacomo Manzù unter der Nummer 44/2020 registriert.
PROVENIENZ: Privatsammlung Italien.
Sammlung Österreich (2020, vom Vorgenannten erworben).
"Bei Manzú steht jedoch der leidenschaftliche, jugendliche und unmittelbare Charakter im Vordergrund. Deutlich wird dies im Cardinale, einem Werk mit autobiographischem Gehalt. Durch die Figur scheint der Künstler selbst zum Audruck zu kommen [..]"
Thomas Kellein, I Cardinali di Manzù, 1995, S. 91.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.32 h +/- 20 Min.
1908 - 1991
Cardinale seduto. 1976.
Bronze mit brauner Patina.
Verso unten mit dem Namenszug des Künstlers und dem Gießerstempel der New Fonderia MAF Milan "NFMM". Unikat. 86 cm (33,8 in). [EH].
Eine von sieben Varianten dieser Skulptur, die sich nur in Details voneinander unterscheiden und daher jeweils als Unikat anzusehen sind.
• Unikat.
• Die formale Reflexion dieser würdevollen Erscheinung ist in seinem Oeuvre ein zentrales Motiv.
• 1963 darf der Künstler die Totenmaske von Papst Johannes XXIII anfertigen.
• Weitere Varianten dieses Motivs befinden sich z. B. in den Vatikanischen Museen, Rom, im J. Paul Getty Museum, Los Angeles, und im Musée National de Monaco.
Mit einer Fotoexpertise von Giulia Manzoni, Präsidentin der Fondazione Giacomo Manzù, Ardea.
Das Werk ist im Archiv der Fondazione Giacomo Manzù unter der Nummer 44/2020 registriert.
PROVENIENZ: Privatsammlung Italien.
Sammlung Österreich (2020, vom Vorgenannten erworben).
"Bei Manzú steht jedoch der leidenschaftliche, jugendliche und unmittelbare Charakter im Vordergrund. Deutlich wird dies im Cardinale, einem Werk mit autobiographischem Gehalt. Durch die Figur scheint der Künstler selbst zum Audruck zu kommen [..]"
Thomas Kellein, I Cardinali di Manzù, 1995, S. 91.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.32 h +/- 20 Min.
"1934 sah Manzù den amtierenden Papst Pius XI. im Petersdom zwischen zwei Kardinälen sitzen. Seitdem […] hat ihn das Thema 'Kardinal' fasziniert. 1938 entstand der erste Kardinal in Bronze, der sich heute in der Galleria nazionale d'arte moderna, Rom, befindet. Ab 1949 gehörte das Thema fest zu seinem Repertoire. 1956 trat er mit seinen Kardinälen erstmals auf der Biennale in Venedig auf. Annähernd dreihundert Werke Manzùs sind dieser Figur gewidmet. Mehr und mehr hat er sie schematisch, in einer dreieckig pyramidalen Form gestaltet, manchmal dynamisch gebogen, manchmal statisch gesetzt, bis sie schliesslich wie ausgehöhlt erschien. Kopf und Mitra des Würdenträgers bekrönen sein Pluviale. Das heilige Ornat, der vorn offene Kardinalsmantel, hat sich bei Manzù um 1950 in einen geometrischen 'Topos' verwandelt, der seitdem immer und immer wieder variiert wird. […] Die Kardinäle sehen dabei nahezu leutselig aus […] [und stehen] nicht erhaben, sondern einfach, ja manchmal komisch da. In ihren Gesichtern, die häuftig pausbäckig und stupsnäsig ausfallen, erkennt man anstelle der hoheitlichen vor allem freundliche, kameradschaftliche Züge.“ (Thomas Kellein, in: Giacomo Manzù. I Cardinali, Kunsthalle Basel, 1989, S. 5ff.)
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Giacomo Manzù "Cardinale seduto"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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