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146
Man Ray
Objet indestructible, 1923/65.
Multiple. Metronom, Fotographie, Büroklammer. I...
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
146
Man Ray
Objet indestructible, 1923/65.
Multiple. Metronom, Fotographie, Büroklammer. I...
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Man Ray
1890 - 1976
Objet indestructible. 1923/65.
Multiple. Metronom, Fotographie, Büroklammer. In schwarz lackierter Original-Holzkassette.
Verso auf dem Editionsetikett signiert und nummeriert. Auf der abnehmbaren Verschlusskappe des Metronoms mit einer Metalplakette, dort typografisch betitelt und datiert. Exemplar 31 von 100. Höhe: 22 cm (8,6 in). Original-Holzkassette: 23,8 x 13,4 x 13,2 cm (9,3 x 5,2 x 5,1 in).
Ausgeführt 1965 nach dem Originalobjekt von 1923/30. Herausgegeben von der Edition MAT (Multiplication d'Art Transformable), Paris. [AW].
• "Objet indestructible" vereint Man Rays zentrale Arbeitsweisen: das Readymade und die Fotografie.
• Man Ray verwendet das Auge seiner Geliebten und Muse, der berühmten Fotografin Lee Miller.
• Mit einem gezielten Hammerschlag zerstört der Künstler das Originalobjekt "Objet à détruire" – die Neuauflage entsteht 1965 und wird in Anlehung an die Versöhnung mit Lee Miller umbenannt.
• Seit fast 60 Jahren im selben Familienbesitz.
• Ein anderes Exemplar dieser Auflage befindet sich in der Sammlung des Whitney Museum of American Art in New York.
PROVENIENZ: Galerie Onnasch, Berlin.
Privatsammlung Berlin (1969 vom Vorgenannten erworben, seither in Familienbesitz).
LITERATUR: Jean-Hubert Martin, Brigitte Hermann, Rosalind Krauss, Man Ray. Objets de mon affection, Paris 1983, WVZ-Nr. 31.
- -
Meredith Malone, Sam Adams, Molly Mood et. al., Multiplied: Edition MAT and the transformable work of art, 1959-1965, Washington 2020, S. 177.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.01 h +/- 20 Min.
1890 - 1976
Objet indestructible. 1923/65.
Multiple. Metronom, Fotographie, Büroklammer. In schwarz lackierter Original-Holzkassette.
Verso auf dem Editionsetikett signiert und nummeriert. Auf der abnehmbaren Verschlusskappe des Metronoms mit einer Metalplakette, dort typografisch betitelt und datiert. Exemplar 31 von 100. Höhe: 22 cm (8,6 in). Original-Holzkassette: 23,8 x 13,4 x 13,2 cm (9,3 x 5,2 x 5,1 in).
Ausgeführt 1965 nach dem Originalobjekt von 1923/30. Herausgegeben von der Edition MAT (Multiplication d'Art Transformable), Paris. [AW].
• "Objet indestructible" vereint Man Rays zentrale Arbeitsweisen: das Readymade und die Fotografie.
• Man Ray verwendet das Auge seiner Geliebten und Muse, der berühmten Fotografin Lee Miller.
• Mit einem gezielten Hammerschlag zerstört der Künstler das Originalobjekt "Objet à détruire" – die Neuauflage entsteht 1965 und wird in Anlehung an die Versöhnung mit Lee Miller umbenannt.
• Seit fast 60 Jahren im selben Familienbesitz.
• Ein anderes Exemplar dieser Auflage befindet sich in der Sammlung des Whitney Museum of American Art in New York.
PROVENIENZ: Galerie Onnasch, Berlin.
Privatsammlung Berlin (1969 vom Vorgenannten erworben, seither in Familienbesitz).
LITERATUR: Jean-Hubert Martin, Brigitte Hermann, Rosalind Krauss, Man Ray. Objets de mon affection, Paris 1983, WVZ-Nr. 31.
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Meredith Malone, Sam Adams, Molly Mood et. al., Multiplied: Edition MAT and the transformable work of art, 1959-1965, Washington 2020, S. 177.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.01 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Man Ray "Objet indestructible"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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