Rückseite
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199
József Csáky
Tête cubiste, 1914/1917.
Bronze mit dunkelbrauner Patina
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
199
József Csáky
Tête cubiste, 1914/1917.
Bronze mit dunkelbrauner Patina
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
József Csáky
1888 - 1971
Tête cubiste. 1914/1917.
Bronze mit dunkelbrauner Patina.
An der linken Schulterfläche mit einer schlecht leserlichen Signatur und Datierung "1914". Verso mit der Signatur, der Datierung "17", der Bezeichung "G d E", der Nummerierung "2/3" sowie einem Gießerstempel (unleserlich). Exemplar 2/3. 38 cm (14,9 in). [EH].
• József Csáky ist einer der bedeutendsten Bildhauer des frühen Kubismus.
• Die Steinfassung zu dieser Bronze befindet sich im Musée Nationale d'Art Moderne, Paris.
• Ein weiteres Bronze-Exemplar befindet sich im Musée d'Art et d'Industrie, St. Etienne.
• Seit fast 50 Jahren im Besitz einer bedeutenden Berliner Privatsammlung.
Mit einer schriftlichen Bestätigung des Comité Joseph Csaky, Paris, vom 14.April 2026.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (seit 1977: Lempertz, Köln).
LITERATUR: Félix Marcilhac, József Csáky : Du cubisme historique à la figuration réaliste, catalogue raisonné des sculptures, Paris 2007, WVZ-Nr. 1914-FM.19/c.
- -
Donald Karshan, Csáky, Paris 1973, S. 18, 83 (m. Abb., wohl anderes Exemplar).
Auktionshaus Lempertz, Köln, Kunst des XX. Jahrhunderts, 561. Auktion, 3.12.1977, Los 171 (m. Abb.).
René Reichard, József Csáky, Abb. 8., S. 18 (wohl anderes Exemplar).
Edith Balas, József Csáky, a pioneer of modern sculpture, Philadelphia 1998, S. 18, 21 (anderes Exemplar).
Jürgen Schilling, Wille zur Form. Ungegenständliche Kunst 1910-1938 in Österreich, Polen, Tschechoslowakei und Ungarn, Wien 1993, S. 184 (anderes Exemplar).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.12 h +/- 20 Min.
1888 - 1971
Tête cubiste. 1914/1917.
Bronze mit dunkelbrauner Patina.
An der linken Schulterfläche mit einer schlecht leserlichen Signatur und Datierung "1914". Verso mit der Signatur, der Datierung "17", der Bezeichung "G d E", der Nummerierung "2/3" sowie einem Gießerstempel (unleserlich). Exemplar 2/3. 38 cm (14,9 in). [EH].
• József Csáky ist einer der bedeutendsten Bildhauer des frühen Kubismus.
• Die Steinfassung zu dieser Bronze befindet sich im Musée Nationale d'Art Moderne, Paris.
• Ein weiteres Bronze-Exemplar befindet sich im Musée d'Art et d'Industrie, St. Etienne.
• Seit fast 50 Jahren im Besitz einer bedeutenden Berliner Privatsammlung.
Mit einer schriftlichen Bestätigung des Comité Joseph Csaky, Paris, vom 14.April 2026.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (seit 1977: Lempertz, Köln).
LITERATUR: Félix Marcilhac, József Csáky : Du cubisme historique à la figuration réaliste, catalogue raisonné des sculptures, Paris 2007, WVZ-Nr. 1914-FM.19/c.
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Donald Karshan, Csáky, Paris 1973, S. 18, 83 (m. Abb., wohl anderes Exemplar).
Auktionshaus Lempertz, Köln, Kunst des XX. Jahrhunderts, 561. Auktion, 3.12.1977, Los 171 (m. Abb.).
René Reichard, József Csáky, Abb. 8., S. 18 (wohl anderes Exemplar).
Edith Balas, József Csáky, a pioneer of modern sculpture, Philadelphia 1998, S. 18, 21 (anderes Exemplar).
Jürgen Schilling, Wille zur Form. Ungegenständliche Kunst 1910-1938 in Österreich, Polen, Tschechoslowakei und Ungarn, Wien 1993, S. 184 (anderes Exemplar).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.12 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu József Csáky "Tête cubiste"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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