Rahmenbild
282
Sigmar Polke
Ohne Titel (Figuren in Landschaft), 1968.
Aquarell
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
282
Sigmar Polke
Ohne Titel (Figuren in Landschaft), 1968.
Aquarell
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Sigmar Polke
1941 - 2010
Ohne Titel (Figuren in Landschaft). 1968.
Aquarell.
Links oben signiert. Auf festem Velin. 100 x 70 cm (39,3 x 27,5 in).
[MH].
• Großes, farbstarkes Aquarell aus den 1960er Jahren, in denen sich Polke verstärkt mit astrologischen und alchemistischen Fragen künstlerisch auseinandersetzt.
• Polkes Witz und Spontaneität steigern sich durch den Bezug zu wissenschaftlichen Themen.
• Zuletzt findet von November 2024 bis März 2025 eine große Retrospektive im Museo Nacional del Prado in Madrid statt.
Wir danken Herrn Michael Trier für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Frankfurt a.M. (um 1980 erworben, Galerie Michael Werner, seither in Familienbesitz).
AUSSTELLUNG: Sigmar Polke. Zeichnungen, Aquarelle, Skizzenbücher 1962-1988, Kunstmuseum Bonn, 15.6.-28.8.1988, Kat.-Nr. 7.9 (m. Abb. S. 86 und S. 213).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 17.02 h +/- 20 Min.
1941 - 2010
Ohne Titel (Figuren in Landschaft). 1968.
Aquarell.
Links oben signiert. Auf festem Velin. 100 x 70 cm (39,3 x 27,5 in).
[MH].
• Großes, farbstarkes Aquarell aus den 1960er Jahren, in denen sich Polke verstärkt mit astrologischen und alchemistischen Fragen künstlerisch auseinandersetzt.
• Polkes Witz und Spontaneität steigern sich durch den Bezug zu wissenschaftlichen Themen.
• Zuletzt findet von November 2024 bis März 2025 eine große Retrospektive im Museo Nacional del Prado in Madrid statt.
Wir danken Herrn Michael Trier für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Frankfurt a.M. (um 1980 erworben, Galerie Michael Werner, seither in Familienbesitz).
AUSSTELLUNG: Sigmar Polke. Zeichnungen, Aquarelle, Skizzenbücher 1962-1988, Kunstmuseum Bonn, 15.6.-28.8.1988, Kat.-Nr. 7.9 (m. Abb. S. 86 und S. 213).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 17.02 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Sigmar Polke "Ohne Titel (Figuren in Landschaft)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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