286
Piero Dorazio
Iosa III, 1968.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
286
Piero Dorazio
Iosa III, 1968.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Piero Dorazio
1927 - 2005
Iosa III. 1968.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert, betitelt und bezeichnet "Berlin". 85 x 111 cm (33,4 x 43,7 in). [CH].
• Charakteristische, farbintensive Arbeit aus den späten 1960er Jahren.
• Im Entstehungsjahr verbringt Dorazio auf Einladung des Künstlerprogramms des DAAD ein halbes Jahr in Berlin.
• 1965 ist Dorazio neben Morris Louis, Kenneth Noland, Bridget Riley, Frank Stella u. a. in der legendären Ausstellung "The Responsive Eye" im Museum of Modern Art, New York, vertreten.
• Mit sich in Schichten überlagernden, kräftig-bunten Streifen und Bändern erhebt Dorazio Farbe, Licht und rhythmische Strukturen zu den Protagonisten seiner Malerei.
Mit einer Fotoexpertise des Archivio Piero Dorazio, Mailand, vom März 2026. Das Werk ist im Archivio Piero Dorazio, Mailand, dokumentiert.
PROVENIENZ: Marlborough Galleria d'Arte, Rom (auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung Deutschland (1992 erworben, Sotheby's, Mailand).
Privatsammlung Bayern (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
LITERATUR: Sotheby's, Mailand, Arte Moderna e Contemporanea, 24.11.1992, Los 211.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 17.08 h +/- 20 Min.
1927 - 2005
Iosa III. 1968.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert, betitelt und bezeichnet "Berlin". 85 x 111 cm (33,4 x 43,7 in). [CH].
• Charakteristische, farbintensive Arbeit aus den späten 1960er Jahren.
• Im Entstehungsjahr verbringt Dorazio auf Einladung des Künstlerprogramms des DAAD ein halbes Jahr in Berlin.
• 1965 ist Dorazio neben Morris Louis, Kenneth Noland, Bridget Riley, Frank Stella u. a. in der legendären Ausstellung "The Responsive Eye" im Museum of Modern Art, New York, vertreten.
• Mit sich in Schichten überlagernden, kräftig-bunten Streifen und Bändern erhebt Dorazio Farbe, Licht und rhythmische Strukturen zu den Protagonisten seiner Malerei.
Mit einer Fotoexpertise des Archivio Piero Dorazio, Mailand, vom März 2026. Das Werk ist im Archivio Piero Dorazio, Mailand, dokumentiert.
PROVENIENZ: Marlborough Galleria d'Arte, Rom (auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung Deutschland (1992 erworben, Sotheby's, Mailand).
Privatsammlung Bayern (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
LITERATUR: Sotheby's, Mailand, Arte Moderna e Contemporanea, 24.11.1992, Los 211.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 17.08 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Piero Dorazio "Iosa III"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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