Rahmenbild
290
Jeanne Mammen
Ohne Titel (Illustre Gesellschaft), Späte 1920.
Aquarell
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
290
Jeanne Mammen
Ohne Titel (Illustre Gesellschaft), Späte 1920.
Aquarell
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Jeanne Mammen
1896 - 1976
Ohne Titel (Illustre Gesellschaft). Späte 1920er Jahre / frühe 1930er Jahre.
Aquarell.
Rechts unten signiert. Auf chamoisfarbenem Velin. 38,4 x 29,8 cm (15,1 x 11,7 in), blattgroß. [CH].
• Pointierte Momentaufnahme aus dem Berliner Nachtleben während der Weimarer Republik der 1920er und 1930er Jahre.
• Mammens zarte Aquarelle und feine, detailreiche Zeichnungen enthalten eine Fülle an erzählerischen Ebenen.
• Liebevoll charakterisierend und mit subtilem Humor porträtiert Mammen selbstbewusste, moderne Frauen und eine sich im Umbruch befindende Gesellschaft.
• Werke der Künstlerin befinden sich in den Sammlungen renommierter internationaler Museen, darunter die Staatlichen Museen zu Berlin, das British Museum in London, die Harvard Art Museums in Cambridge (MA) sowie das Museum of Modern Art und das Metropolitan Museum of Art, New York.
Wir danken Cornelia Pastelak-Price, ehemals Förderverein der Jeanne-Mammen-Stiftung e.V., für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Sammlung Lisa Kümmel, Wiesbaden.
Karl Heinz Kümmel, Wiesbaden.
Privatsammlung Wiesbaden (in den 1990er Jahren vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Wiesbaden (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 17.13 h +/- 20 Min.
1896 - 1976
Ohne Titel (Illustre Gesellschaft). Späte 1920er Jahre / frühe 1930er Jahre.
Aquarell.
Rechts unten signiert. Auf chamoisfarbenem Velin. 38,4 x 29,8 cm (15,1 x 11,7 in), blattgroß. [CH].
• Pointierte Momentaufnahme aus dem Berliner Nachtleben während der Weimarer Republik der 1920er und 1930er Jahre.
• Mammens zarte Aquarelle und feine, detailreiche Zeichnungen enthalten eine Fülle an erzählerischen Ebenen.
• Liebevoll charakterisierend und mit subtilem Humor porträtiert Mammen selbstbewusste, moderne Frauen und eine sich im Umbruch befindende Gesellschaft.
• Werke der Künstlerin befinden sich in den Sammlungen renommierter internationaler Museen, darunter die Staatlichen Museen zu Berlin, das British Museum in London, die Harvard Art Museums in Cambridge (MA) sowie das Museum of Modern Art und das Metropolitan Museum of Art, New York.
Wir danken Cornelia Pastelak-Price, ehemals Förderverein der Jeanne-Mammen-Stiftung e.V., für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Sammlung Lisa Kümmel, Wiesbaden.
Karl Heinz Kümmel, Wiesbaden.
Privatsammlung Wiesbaden (in den 1990er Jahren vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Wiesbaden (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 17.13 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jeanne Mammen "Ohne Titel (Illustre Gesellschaft)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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81829 München
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50667 Köln
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