Rahmenbild
206
Jorinde Voigt
Pfeile Quadrat, 2008.
Tinte, Bleistift auf Papier
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
206
Jorinde Voigt
Pfeile Quadrat, 2008.
Tinte, Bleistift auf Papier
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Jorinde Voigt
1977
Pfeile Quadrat. 2008.
Tinte, Bleistift auf Papier.
140 x 140 cm (55,1 x 55,1 in), Blattgröße. [AW].
• Jorinde Voigt zählt mit ihrer unverwechselbaren Bildsprache zu den wichtigsten deutschen Künstlerinnen der Gegenwart.
• Wirklichkeit und Wahrnehmung werden von ihr analytisch in eine eigene visuelle Sprache mit unterschiedlichen ästhetischen Ebenen übersetzt.
• Seit 2019 ist sie Professorin an der Hochschule der bildenden Künste in Hambrug.
• Arbeiten Jorinde Voigts sind u. a. im Museum of Modern Art, New York, im Centre Pompidou, Paris, und in der Pinakothek der Moderne, München, vertreten.
Die Arbeit ist auf der Website der Künstlerin mit der Werknummer "WV 2008-099" aufgeführt.
PROVENIENZ: Galerie Fahnemann, Berlin.
Privatsammlung Niedersachsen (ca. 2009 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.21 h +/- 20 Min.
1977
Pfeile Quadrat. 2008.
Tinte, Bleistift auf Papier.
140 x 140 cm (55,1 x 55,1 in), Blattgröße. [AW].
• Jorinde Voigt zählt mit ihrer unverwechselbaren Bildsprache zu den wichtigsten deutschen Künstlerinnen der Gegenwart.
• Wirklichkeit und Wahrnehmung werden von ihr analytisch in eine eigene visuelle Sprache mit unterschiedlichen ästhetischen Ebenen übersetzt.
• Seit 2019 ist sie Professorin an der Hochschule der bildenden Künste in Hambrug.
• Arbeiten Jorinde Voigts sind u. a. im Museum of Modern Art, New York, im Centre Pompidou, Paris, und in der Pinakothek der Moderne, München, vertreten.
Die Arbeit ist auf der Website der Künstlerin mit der Werknummer "WV 2008-099" aufgeführt.
PROVENIENZ: Galerie Fahnemann, Berlin.
Privatsammlung Niedersachsen (ca. 2009 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.21 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jorinde Voigt "Pfeile Quadrat"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
Joseph-Wild-Str. 18
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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