119
Norbert Bisky
flieg nicht zu hoch, 2002.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
119
Norbert Bisky
flieg nicht zu hoch, 2002.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
 

Norbert Bisky
1970

flieg nicht zu hoch. 2002.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand zweifach signiert, datiert und betitelt. 140 x 200 cm (55,1 x 78,7 in).
[MH].

• Das charakteristische Bisky-Blau zieht den Betrachter sofort in seinen Bann.
• Ein Blick in Biskys Himmel: Die abstrakte Formensprache lässt Raum für Interpretationen.
• Bereits im Entstehungsjahr im Museum Junge Kunst in Frankfurt a. d. Oder ausgestellt.
• Werke von Norbert Bisky befinden sich in bedeutenden internationalen Museen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, im National Museum of Modern and Contemporary Art, Seoul, und im Museum Ludwig, Köln
.

Die Arbeit ist im Studio Norbert Bisky, Berlin, unter der Werkverzeichnisnummer NBC02.26 verzeichnet. Wir danken für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Privatsammlung Deutschland (2008, Lempertz, Köln).
Privatsammlung Berlin.
Privatsammlung Schleswig-Holstein (seit 2017 vom Vorgenannten erworben, Grisebach, Berlin).

AUSSTELLUNG: Norbert Bisky. einer muß das sagen haben, Museum Junge Kunst, Frankfurt a. d. Oder, 17.11.2002-19.1.2003, S. 64-65 (m. Abb.).

LITERATUR: Lempertz, Köln, 930. Auktion, 5.12.2008, Los 54.
Christie's, Amsterdam, 3057. Auktion, 3.11.2015, Los 286 (m. Abb., verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Grisebach, Berlin, 285. Auktion, 1.12.2017, Los 913 (m. Abb., verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.25 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Norbert Bisky "flieg nicht zu hoch"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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