283
Nicola De Maria
7 Fiori, 1984.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
283
Nicola De Maria
7 Fiori, 1984.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Nicola De Maria
1954
7 Fiori. 1984.
Öl auf Leinwand.
Links unten sowie verso auf der umgeschlagenen Leinwand signiert. Verso auf der Leinwand datiert und betitelt. 80 x 119,5 cm (31,4 x 47 in).
Aus der Werkreihe "Regno dei Fiori". [KA].
• Poetische, farbintensive Komposition von leuchtender Präsenz und suggestiver Kraft.
• Mit seinen fantasievollen Bildwelten schafft De Maria eine einzigartige, abstrakte visuelle Sprache.
• Nicola De Maria gilt als zentrale Figur der italienischen Transavanguardia-Bewegung.
• Seit über 30 Jahren Teil einer deutschen Privatsammlung.
• Werke von De Maria befinden sich heute in bedeutenden internationalen Sammlungen, darunter das Stedelijk Museum, Amsterdam, das Castello di Rivoli, Turin, und das Centre Pompidou, Paris.
PROVENIENZ: Galerie Thomas, München (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Galerie Haas, Berlin.
Privatsammlung Süddeutschland (1995 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 17.04 h +/- 20 Min.
1954
7 Fiori. 1984.
Öl auf Leinwand.
Links unten sowie verso auf der umgeschlagenen Leinwand signiert. Verso auf der Leinwand datiert und betitelt. 80 x 119,5 cm (31,4 x 47 in).
Aus der Werkreihe "Regno dei Fiori". [KA].
• Poetische, farbintensive Komposition von leuchtender Präsenz und suggestiver Kraft.
• Mit seinen fantasievollen Bildwelten schafft De Maria eine einzigartige, abstrakte visuelle Sprache.
• Nicola De Maria gilt als zentrale Figur der italienischen Transavanguardia-Bewegung.
• Seit über 30 Jahren Teil einer deutschen Privatsammlung.
• Werke von De Maria befinden sich heute in bedeutenden internationalen Sammlungen, darunter das Stedelijk Museum, Amsterdam, das Castello di Rivoli, Turin, und das Centre Pompidou, Paris.
PROVENIENZ: Galerie Thomas, München (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Galerie Haas, Berlin.
Privatsammlung Süddeutschland (1995 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 17.04 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Nicola De Maria "7 Fiori"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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