189
Jonas Burgert
Haltstand, 2012.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 80.000
+
189
Jonas Burgert
Haltstand, 2012.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 80.000
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Jonas Burgert
1969

Haltstand. 2012.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt. 300 x 200 cm (118,1 x 78,7 in). [AW].

• Imposante großformatige Arbeit in der typischen fabelhaften Bildsprache Jonas Burgerts.
• Archaische Kultfigur trifft farbstark auf urbanes Großstadtleben.
• Das Gemälde dient als Vorlage für eine Druckauflage.
• Burgert gilt als Meister der neuen Figuration und als einer der bedeutendsten zeitgenössischen Künstler Deutschlands.
• Bereits kurz nach Entstehung wird die Arbeit mehrfach ausgestellt
.

PROVENIENZ: Galerie Michael Fuchs, Berlin (verso auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett).
Olbricht Collection, Essen/Berlin (2012 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Jonas Burgert, Stadtsparkasse Essen, 2012.
WONDERFUL - Humboldt, Krokodil & Polke. Die Olbricht Collection, me Collectors Room Berlin /Stiftung Olbricht, Berlin, 29.11.2012-25.8.2013.
Jonas Burgert. Lotsucht/Scandagliodipendenza, MAMbO - Museo d‘Arte Modema di Bologna, 26.1.-17.4.2017.
"..sogar der Fachmann staunt!". Werke aus der Sammlung Olbricht, Museum Folkwang, Essen, 22.10.2021-23.4.2023.

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.58 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jonas Burgert "Haltstand"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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