194
Jonas Burgert
Schergen, 2007.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 50.000
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194
Jonas Burgert
Schergen, 2007.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 50.000
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Jonas Burgert
1969

Schergen. 2007.
Öl auf Leinwand.
430 x 550 cm (169,2 x 216,5 in). [AW].

• Durch eine vielschichtige Raumsituation und ein reiches Figuren-Ensemble ruft Jonas Burgert hier eine bühnenhafte Szenerie auf.
• Seine Arbeiten sind komplexe Bildrätsel, die häufig existenzielle Fragestellungen thematisieren und damit gemalter Philosophie gleichen.
• Das monumentale Gemälde dient als Vorlage für eine Druckauflage.
• Burgert gilt als Meister der neuen Figuration und als einer der bedeutendsten zeitgenössischen Künstler Deutschlands
.

PROVENIENZ: Produzentengalerie Hamburg, Hamburg.
Olbricht Collection, Essen/Berlin (2008 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Passion Fruits picked from the Olbricht Collection, me Collectors Room Berlin / Stiftung Olbricht, 1.5.-12.9.2010.
Jonas Burgert. Lebendversuch, Kunsthalle Krems, 27.3.-13.6.2011.

LITERATUR: Daniel J. Schreiber, Hans-Peter Wipplinger (Hrsg.), Jonas Burgert. Lebendversuch (mit Werkverzeichnis 2003-2010), Köln 2011, WVZ-Nr. 57 (m. Farbabb. S. 99).





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jonas Burgert "Schergen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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