276
Fred Thieler
Wandbild im Kurhaus Wannsee, 1962.
Mischtechnik auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 30.000
276
Fred Thieler
Wandbild im Kurhaus Wannsee, 1962.
Mischtechnik auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 30.000
Fred Thieler
1916 - 1999
Wandbild im Kurhaus Wannsee. 1962.
Mischtechnik auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. 332 x 165 cm (130,7 x 64,9 in).
In der Original-Künstlerleiste. [AW].
• Monumentale Arbeit aus der Hochzeit des Informel.
• Abstrakte Farbexplosion in Thielers bevorzugten Farben Schwarz und Blau.
• Zwischen Kalkül und Zufall findet der Künstler hier zu einer faszinierend dynamischen Balance.
• Teilnahme an der documenta II, 1959, und documenta III, 1964, in Kassel.
PROVENIENZ: Aus der Sammlung der Europäischen Gesellschaft für Kur und Erholung als Auftragsarbeit für das Kurhaus Wannsee (direkt vom Künstler erworben).
Ketterer Kunst, München (Auktion 495, Kunst nach 1945/Zeitgenösissche Kunst, 7.12.2019, Los 228).
Olbricht Collection, Essen/Berlin (vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Fred Thieler. Arbeiten aus den letzten fünf Jahren, Haus am Waldsee, Berlin; Städtisches Museum, Wiesbaden, 14.12.1962-15.2.1963, Kat.-Nr. 1 (m. Abb.).
LITERATUR: Andrea Firmenich, Jörn Merkert, Sigrid Melchior, Fred Thieler. Monographie und Werkverzeichnis. Bilder von 1942-1993, Köln 1995, WVZ-Nr. 6/126.
- -
Stiftung der Deutschen Gesellschaft für Kur- und Erholungsheime für Handel und Industrie (Hrsg.), Einweihungsfeier "Kurhaus Wannsee" Berlin, Wiesbaden 1962, S. 25 (m. Abb.).
1916 - 1999
Wandbild im Kurhaus Wannsee. 1962.
Mischtechnik auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. 332 x 165 cm (130,7 x 64,9 in).
In der Original-Künstlerleiste. [AW].
• Monumentale Arbeit aus der Hochzeit des Informel.
• Abstrakte Farbexplosion in Thielers bevorzugten Farben Schwarz und Blau.
• Zwischen Kalkül und Zufall findet der Künstler hier zu einer faszinierend dynamischen Balance.
• Teilnahme an der documenta II, 1959, und documenta III, 1964, in Kassel.
PROVENIENZ: Aus der Sammlung der Europäischen Gesellschaft für Kur und Erholung als Auftragsarbeit für das Kurhaus Wannsee (direkt vom Künstler erworben).
Ketterer Kunst, München (Auktion 495, Kunst nach 1945/Zeitgenösissche Kunst, 7.12.2019, Los 228).
Olbricht Collection, Essen/Berlin (vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Fred Thieler. Arbeiten aus den letzten fünf Jahren, Haus am Waldsee, Berlin; Städtisches Museum, Wiesbaden, 14.12.1962-15.2.1963, Kat.-Nr. 1 (m. Abb.).
LITERATUR: Andrea Firmenich, Jörn Merkert, Sigrid Melchior, Fred Thieler. Monographie und Werkverzeichnis. Bilder von 1942-1993, Köln 1995, WVZ-Nr. 6/126.
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Stiftung der Deutschen Gesellschaft für Kur- und Erholungsheime für Handel und Industrie (Hrsg.), Einweihungsfeier "Kurhaus Wannsee" Berlin, Wiesbaden 1962, S. 25 (m. Abb.).
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fred Thieler "Wandbild im Kurhaus Wannsee"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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