228
Helmut Sturm
Rosenrot, 1963.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Helmut Sturm
1932 - 2008
Rosenrot. 1963.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso auf dem Keilrahmen nochmals signiert, datiert und betitelt sowie bezeichnet "selbst". 150,1 x 154,1 cm (59 x 60,6 in). [KA].
• Expressive, kraftvoll-dynamische Arbeit im Großformat.
• Malen als Aktion: Die Spontaneität in Helmut Sturms Schaffensprozess wird zum zentralen Gegenstand des Bildes.
• Bedeutender Vertreter der abstrakt-expressiven Malerei in der deutschen Nachkriegskunst.
• Mitbegründer der avantgardistischen Künstlergruppe "SPUR".
• Werke des Künstlers sind Teil bedeutender Sammlungen, darunter die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, das Museum Jorn, Silkeborg, und die Neue Nationalgalerie, Berlin.
Wir danken dem Komitee SPUR, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Galerie Christa Schübbe, Düsseldorf/Mettmann.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Olbricht Collection, Essen/Berlin.
AUSSTELLUNG: Visione colore. Mostra internazionale d’arte contemporanea. Centro internazionale delle arti e del costume, Palazzo Grassi, Venedig, Juni-Okt. 1963, S. 82, m. Abb. (verso auf der Leinwand mit dem Etikett).
Helmut Sturm. Arbeiten von 1957 bis 1999, Städtische Galerie im Cordonhaus, Cham / Museum Spur, Cham / Altes Rathaus, Cham, 27.11.1999-30.1.2000; Villa Haiss, Museum für Zeitgenössische Kunst, Zell am Harmersbach, 18.3.-20.6.2000, Kat.-Nr. 66 (m. ganzs. Farbabb.).
Helmut Sturm. Spielfelder der Wirklichkeit, Kunsthalle Emden, 19.9.2020-17.1.2021; Museum Lothar Fischer, Neumarkt, 7.2.-9.5.2021; Kunstmuseum Ravensburg, 10.7.-10.10.2021, Kat.-Nr. 24 (m. ganzs. Farbabb.).
LITERATUR: Gruppe Spur 1958-1965. Lothar Fischer, Heimrad Prem, Helmut Sturm, HP Zimmer, Ausst.-Kat. Galerie Schübbe, Mettmann/Düsseldorf, 2003 (m. Farbabb., o. S.).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.50 h +/- 20 Min.
1932 - 2008
Rosenrot. 1963.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso auf dem Keilrahmen nochmals signiert, datiert und betitelt sowie bezeichnet "selbst". 150,1 x 154,1 cm (59 x 60,6 in). [KA].
• Expressive, kraftvoll-dynamische Arbeit im Großformat.
• Malen als Aktion: Die Spontaneität in Helmut Sturms Schaffensprozess wird zum zentralen Gegenstand des Bildes.
• Bedeutender Vertreter der abstrakt-expressiven Malerei in der deutschen Nachkriegskunst.
• Mitbegründer der avantgardistischen Künstlergruppe "SPUR".
• Werke des Künstlers sind Teil bedeutender Sammlungen, darunter die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, das Museum Jorn, Silkeborg, und die Neue Nationalgalerie, Berlin.
Wir danken dem Komitee SPUR, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Galerie Christa Schübbe, Düsseldorf/Mettmann.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Olbricht Collection, Essen/Berlin.
AUSSTELLUNG: Visione colore. Mostra internazionale d’arte contemporanea. Centro internazionale delle arti e del costume, Palazzo Grassi, Venedig, Juni-Okt. 1963, S. 82, m. Abb. (verso auf der Leinwand mit dem Etikett).
Helmut Sturm. Arbeiten von 1957 bis 1999, Städtische Galerie im Cordonhaus, Cham / Museum Spur, Cham / Altes Rathaus, Cham, 27.11.1999-30.1.2000; Villa Haiss, Museum für Zeitgenössische Kunst, Zell am Harmersbach, 18.3.-20.6.2000, Kat.-Nr. 66 (m. ganzs. Farbabb.).
Helmut Sturm. Spielfelder der Wirklichkeit, Kunsthalle Emden, 19.9.2020-17.1.2021; Museum Lothar Fischer, Neumarkt, 7.2.-9.5.2021; Kunstmuseum Ravensburg, 10.7.-10.10.2021, Kat.-Nr. 24 (m. ganzs. Farbabb.).
LITERATUR: Gruppe Spur 1958-1965. Lothar Fischer, Heimrad Prem, Helmut Sturm, HP Zimmer, Ausst.-Kat. Galerie Schübbe, Mettmann/Düsseldorf, 2003 (m. Farbabb., o. S.).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.50 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Helmut Sturm "Rosenrot"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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