156
Norbert Schwontkowski
the ONLYONLY, 2009.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
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156
Norbert Schwontkowski
the ONLYONLY, 2009.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
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Norbert Schwontkowski
1949 - 2013

the ONLYONLY. 2009.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. 180 x 160 cm (70,8 x 62,9 in). [AW].

Norbert Schwontkowskis meist schwebende Motive verbinden Realismus mit dem Unbewussten und spielen mit traumhaft-rätselhaften Elementen.
• Das Gemälde ist Teil der großen Retrospektive, die zwischen 2019 und 2021 in der Kunsthalle Bremen, dem Kunstmuseum Bonn und dem Kunstmuseum Den Haag stattfindet.
• Weitere Arbeiten Schwontkowskis befinden sich u. a. in der Pinakothek der Moderne, München, in der Galerie Neue Meister, Dresden, und im Museum Folkwang, Essen
.

PROVENIENZ: Contemporary Fine Arts, Berlin (verso auf dem Keilrahmen mit Galerieetikett und Galeriestempeln).
Olbricht Collection, Essen/Berlin (2009 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Norbert Schwontkowski. Dass ich ein Maler war, Weserburg Museum für Moderne Kunst, Bremen, 11.7.2013-21.4.2014.
Norbert Schwontkowski. Some of My Secrets, Kunstmuseum Bonn, 31.10.2019-16.2.2020; Kunsthalle Bremen, 21.3.-2.8.2020; Kunstmuseum Den Haag, Okt. 2020 bis Frühjahr 2021.

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.14 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Norbert Schwontkowski "the ONLYONLY"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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