198
Rupprecht Geiger
520/68, 1968.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
198
Rupprecht Geiger
520/68, 1968.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Rupprecht Geiger
1908 - 2009
520/68. 1968.
Acryl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert sowie auf der umgeschlagenen Leinwand betitelt und mit den Maßangaben sowie einem Richtungspfeil bezeichnet. 99,5 x 99,5 cm (39,1 x 39,1 in).
In Original-Künstlerleiste aus Acryl. [AW].
• Das Oval wird hier von Geiger zu einem meditativen Farbraum erhoben.
• Die Reduktion und Konzentration von Farbe und Form erreicht in den späten 1960er Jahren ihren Höhepunkt.
• Besonders leuchtende Arbeit aus dieser zentralen Schaffensphase.
• Orange und Blau werden zu einer am Himmel glühenden Abendsonne.
• Vergleichbare Gemälde des Künstlers befinden sich in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, darunter die Nationalgalerie Berlin, das Museum Folkwang, Essen, und die Städtische Galerie im Lenbachhaus.
PROVENIENZ: Galerie Dieter Wilbrand, Köln.
Privatsammlung Österreich.
Olbricht Collection, Essen/Berlin (vom Vorgenannten erworben).
LITERATUR: Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 495.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.10 h +/- 20 Min.
1908 - 2009
520/68. 1968.
Acryl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert sowie auf der umgeschlagenen Leinwand betitelt und mit den Maßangaben sowie einem Richtungspfeil bezeichnet. 99,5 x 99,5 cm (39,1 x 39,1 in).
In Original-Künstlerleiste aus Acryl. [AW].
• Das Oval wird hier von Geiger zu einem meditativen Farbraum erhoben.
• Die Reduktion und Konzentration von Farbe und Form erreicht in den späten 1960er Jahren ihren Höhepunkt.
• Besonders leuchtende Arbeit aus dieser zentralen Schaffensphase.
• Orange und Blau werden zu einer am Himmel glühenden Abendsonne.
• Vergleichbare Gemälde des Künstlers befinden sich in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, darunter die Nationalgalerie Berlin, das Museum Folkwang, Essen, und die Städtische Galerie im Lenbachhaus.
PROVENIENZ: Galerie Dieter Wilbrand, Köln.
Privatsammlung Österreich.
Olbricht Collection, Essen/Berlin (vom Vorgenannten erworben).
LITERATUR: Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 495.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.10 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rupprecht Geiger "520/68"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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81829 München
Tel.: +49 (0)89 55 244-0
Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Gertrudenstraße 24-28
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