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Andy Warhol
Mick Jagger, 1975.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
Andy Warhol
1928 - 1987
Mick Jagger. 1975.
Farbserigrafie.
Signiert von Andy Warhol und Mick Jagger. Nummeriert. Aus einer Auflage von 250 Exemplaren. Auf Velin von Arches. 110,6 x 73,2 cm (43,5 x 28,8 in), Blattgröße.
Herausgegeben von Seabird Editions, London (verso mit dem Stempel). Gedruckt von Alexander Heinrici, New York. [EH].
• Andy Warhols Porträts sind so populär wie der Künstler selbst.
• 1975 greift er dabei erstmals auf eigene Fotos zurück. Den Sänger der Rolling Stones fotografiert er in seiner Sommerresidenz in Montauk, wo sich die Band für Proben aufhält.
• Verwendung seiner neuen Technik vor der Übertragung in den Siebdruck: bestehend aus Foto, Collage und gezeichneter Linie.
PROVENIENZ: Leslie Waddington Prints Ltd., London.
Privatbesitz Schweiz.
Privatbesitz Monaco (seit 2011, Ketterer Kunst, München).
LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi. Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. II.145.
- -
Ketterer Kunst, München, Auktion 387, Los 346.
Andy Warhol, zit. nach: The New York Times, 11.12.1966, S. 81.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.12 h +/- 20 Min.
1928 - 1987
Mick Jagger. 1975.
Farbserigrafie.
Signiert von Andy Warhol und Mick Jagger. Nummeriert. Aus einer Auflage von 250 Exemplaren. Auf Velin von Arches. 110,6 x 73,2 cm (43,5 x 28,8 in), Blattgröße.
Herausgegeben von Seabird Editions, London (verso mit dem Stempel). Gedruckt von Alexander Heinrici, New York. [EH].
• Andy Warhols Porträts sind so populär wie der Künstler selbst.
• 1975 greift er dabei erstmals auf eigene Fotos zurück. Den Sänger der Rolling Stones fotografiert er in seiner Sommerresidenz in Montauk, wo sich die Band für Proben aufhält.
• Verwendung seiner neuen Technik vor der Übertragung in den Siebdruck: bestehend aus Foto, Collage und gezeichneter Linie.
PROVENIENZ: Leslie Waddington Prints Ltd., London.
Privatbesitz Schweiz.
Privatbesitz Monaco (seit 2011, Ketterer Kunst, München).
LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi. Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. II.145.
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Ketterer Kunst, München, Auktion 387, Los 346.
Andy Warhol, zit. nach: The New York Times, 11.12.1966, S. 81.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.12 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Mick Jagger"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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