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263
Norbert Kricke
Flächenbahn, 1958.
Gelötete Eisenstäbe, auf hohem Stab auf Stahlpl...
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
263
Norbert Kricke
Flächenbahn, 1958.
Gelötete Eisenstäbe, auf hohem Stab auf Stahlpl...
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Norbert Kricke
1922 - 1984
Flächenbahn. 1958.
Gelötete Eisenstäbe, auf hohem Stab auf Stahlplinthe, vernickelt.
Unten auf der Standfläche der Plinthe signiert und mit einer persönlichen, schwer leserlichen Widmung aus dem Jahr 1965 versehen (partiell von einem Etikett überdeckt). 27,5 x 58 cm (10,8 x 22,8 in). Plinthe: 0,2 x 18,5 x 6 cm (0,07 x 7,2 x 2,3 in).
[EH].
• In seinen legendären "Flächenbahnen" gelingt es Kricke, die lineare Ästhetik des Informel in die Räumlichkeit zu führen.
• Bereits 1961 wird Krickes wegweisendes Œuvre mit einer Einzelausstellung im Museum of Modern Art, New York, gewürdigt.
• Zeitlos-moderne Ästhetik: Krickes "Raumplastiken" gleichen schwerelos und filigran in den Raum ausgreifenden Strahlenbündeln und gelten als Höhepunkt seines Strebens nach "Einheit von Raum und Zeit".
PROVENIENZ: Im Besitz des Künstlers.
Sammlung John und Lyoba Lefebre, New York (1965, Geschenk des Künstlers)
Deutsche Privatsammlung.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2004, Lempertz).
LITERATUR: Lempertz, 858. Auktion, 4.6.2004, Los 279.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.37 h +/- 20 Min.
1922 - 1984
Flächenbahn. 1958.
Gelötete Eisenstäbe, auf hohem Stab auf Stahlplinthe, vernickelt.
Unten auf der Standfläche der Plinthe signiert und mit einer persönlichen, schwer leserlichen Widmung aus dem Jahr 1965 versehen (partiell von einem Etikett überdeckt). 27,5 x 58 cm (10,8 x 22,8 in). Plinthe: 0,2 x 18,5 x 6 cm (0,07 x 7,2 x 2,3 in).
[EH].
• In seinen legendären "Flächenbahnen" gelingt es Kricke, die lineare Ästhetik des Informel in die Räumlichkeit zu führen.
• Bereits 1961 wird Krickes wegweisendes Œuvre mit einer Einzelausstellung im Museum of Modern Art, New York, gewürdigt.
• Zeitlos-moderne Ästhetik: Krickes "Raumplastiken" gleichen schwerelos und filigran in den Raum ausgreifenden Strahlenbündeln und gelten als Höhepunkt seines Strebens nach "Einheit von Raum und Zeit".
PROVENIENZ: Im Besitz des Künstlers.
Sammlung John und Lyoba Lefebre, New York (1965, Geschenk des Künstlers)
Deutsche Privatsammlung.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2004, Lempertz).
LITERATUR: Lempertz, 858. Auktion, 4.6.2004, Los 279.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.37 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Norbert Kricke "Flächenbahn"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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