265
Lyonel Feininger
Alte Seebären, 1919.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 2.500 - 3.500
265
Lyonel Feininger
Alte Seebären, 1919.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 2.500 - 3.500
Lyonel Feininger
Old Shellbacks (Alte Seebären). Orig.-Holzschnitt, signiert und datiert "1918" und unten rechts mit dem Nachlaß-Stempel, dort mit handschriftlicher Registriernummer und mit handschriftlicher Feininger-Werknummer "1907". 1919. Auf feinem Japanbütten. Darstellung 12,8 : 18,6 cm, Papierformat 20 : 23,4 cm.
Seltener, schöner eigenhändiger Druck (siehe Prasse S. 52) mit der im Werkverzeichnis beschriebenen inkorrekten Datierung "1918".
Nach seiner langen Karriere als Karikaturist beschäftige sich Feininger immer mehr mit der Malerei und wird ab 1919 bis 1925 erster Meister am Bauhaus. Sein in der Umbruchzeit entstandener Holzschnitt Old Shellbacks weist stilistisch noch enge Verbindungen zu seiner karikaturistischen Tätigkeit auf.
Der Holzschnitt zeigt sechs markante Gestalten einer Bootsmannschaft, die von einem lässig Pfeife rauchenden Kapitän angeführt werden. Haltung und Gesichter drücken Erschöpfung und etwas Grimmiges, in sich Gekehrtes aus. Umgeben sind die Figuren von gebrochenen dunklen Schatten (Andeutung dunkler Holzhütten oder Nachtschatten?), die die gedrückte Stimmung noch unterstreichen.
- ZUSTAND: Am rechten Blattrand mit schwach durchschlagenden alten Leimspuren, linke untere Ecke mit kl. Knickspur. - PROVENIENZ: Privatsammlung Bayern.
LITERATUR: Prasse W 124
A rare, beautiful impression printed by the artist (see Prasse, p. 52), bearing the incorrect date "1918" as noted in the catalogue raisonné. Original woodcut, signed and dated "1918," with the estate stamp at the lower right (including a handwritten registration number and the handwritten Feininger catalogue number "1907"). 1919. On fine Japon paper. Image size 12.8 : 18.6 cm; sheet size 20 : 23.4 cm. - Faint traces of old glue shining through at the right edge of the sheet; small crease mark at the lower left corner.
Old Shellbacks (Alte Seebären). Orig.-Holzschnitt, signiert und datiert "1918" und unten rechts mit dem Nachlaß-Stempel, dort mit handschriftlicher Registriernummer und mit handschriftlicher Feininger-Werknummer "1907". 1919. Auf feinem Japanbütten. Darstellung 12,8 : 18,6 cm, Papierformat 20 : 23,4 cm.
Seltener, schöner eigenhändiger Druck (siehe Prasse S. 52) mit der im Werkverzeichnis beschriebenen inkorrekten Datierung "1918".
Nach seiner langen Karriere als Karikaturist beschäftige sich Feininger immer mehr mit der Malerei und wird ab 1919 bis 1925 erster Meister am Bauhaus. Sein in der Umbruchzeit entstandener Holzschnitt Old Shellbacks weist stilistisch noch enge Verbindungen zu seiner karikaturistischen Tätigkeit auf.
Der Holzschnitt zeigt sechs markante Gestalten einer Bootsmannschaft, die von einem lässig Pfeife rauchenden Kapitän angeführt werden. Haltung und Gesichter drücken Erschöpfung und etwas Grimmiges, in sich Gekehrtes aus. Umgeben sind die Figuren von gebrochenen dunklen Schatten (Andeutung dunkler Holzhütten oder Nachtschatten?), die die gedrückte Stimmung noch unterstreichen.
- ZUSTAND: Am rechten Blattrand mit schwach durchschlagenden alten Leimspuren, linke untere Ecke mit kl. Knickspur. - PROVENIENZ: Privatsammlung Bayern.
LITERATUR: Prasse W 124
A rare, beautiful impression printed by the artist (see Prasse, p. 52), bearing the incorrect date "1918" as noted in the catalogue raisonné. Original woodcut, signed and dated "1918," with the estate stamp at the lower right (including a handwritten registration number and the handwritten Feininger catalogue number "1907"). 1919. On fine Japon paper. Image size 12.8 : 18.6 cm; sheet size 20 : 23.4 cm. - Faint traces of old glue shining through at the right edge of the sheet; small crease mark at the lower left corner.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Lyonel Feininger "Alte Seebären"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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