348
Tom Wesselmann
Double Study for Great American Nude #84, 1966.
Mischtechnik. Gripflex und Bleistift, teils col...
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
348
Tom Wesselmann
Double Study for Great American Nude #84, 1966.
Mischtechnik. Gripflex und Bleistift, teils col...
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Tom Wesselmann
1931 - 2004
Double Study for Great American Nude #84. 1966.
Mischtechnik. Gripflex und Bleistift, teils collagiert.
Rechts unten signiert und datiert. Verso von fremder Hand datiert, betitelt und bezeichnet. Auf leichtem Karton. 35,4 x 27,8 cm (13,9 x 10,9 in), Blattgröße. [AH].
• Double Trouble: Farbschöne Doppel-Studie, die den Werkprozess des Künstlers illustriert.
• Tom Wesselmann zählt zu den bekanntesten Künstlern der Pop-Art.
• "Great American Nude": Zentraler und prägender Werkkomplex im Œuvre des Künstlers.
• Wesselmanns Akte befinden sich in zahlreichen internationalen Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art und im Whitney Museum of American Art, New York, sowie in der Tate Modern, London.
Wir danken dem Tom Wesselmann Estate für die freundliche wissenschaftliche Beratung.
PROVENIENZ: Sindey Janis Gallery, New York.
Sammlung Rosa und Aaron Esman, USA (von der Vorgenannten erworben).
Maxwell Davidson Gallery, New York (auf der Rahmenrückpappe mit dem Etikett).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2000 von der Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2003 durch Schenkung vom Vorgenannten).
"I'm still in favour of beauty; good, old-fashioned, no-holds-barred beauty."
Tom Wesselmann, zit. nach: John McEwen, Tom Wesselmann. Paintings 1962-1986, Ausst.-Kat. Mayor Gallery, London 1988, o. S.
Aufrufzeit: 05.12.2026 - ca. 18.30 h +/- 20 Min.
1931 - 2004
Double Study for Great American Nude #84. 1966.
Mischtechnik. Gripflex und Bleistift, teils collagiert.
Rechts unten signiert und datiert. Verso von fremder Hand datiert, betitelt und bezeichnet. Auf leichtem Karton. 35,4 x 27,8 cm (13,9 x 10,9 in), Blattgröße. [AH].
• Double Trouble: Farbschöne Doppel-Studie, die den Werkprozess des Künstlers illustriert.
• Tom Wesselmann zählt zu den bekanntesten Künstlern der Pop-Art.
• "Great American Nude": Zentraler und prägender Werkkomplex im Œuvre des Künstlers.
• Wesselmanns Akte befinden sich in zahlreichen internationalen Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art und im Whitney Museum of American Art, New York, sowie in der Tate Modern, London.
Wir danken dem Tom Wesselmann Estate für die freundliche wissenschaftliche Beratung.
PROVENIENZ: Sindey Janis Gallery, New York.
Sammlung Rosa und Aaron Esman, USA (von der Vorgenannten erworben).
Maxwell Davidson Gallery, New York (auf der Rahmenrückpappe mit dem Etikett).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2000 von der Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2003 durch Schenkung vom Vorgenannten).
"I'm still in favour of beauty; good, old-fashioned, no-holds-barred beauty."
Tom Wesselmann, zit. nach: John McEwen, Tom Wesselmann. Paintings 1962-1986, Ausst.-Kat. Mayor Gallery, London 1988, o. S.
Aufrufzeit: 05.12.2026 - ca. 18.30 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Tom Wesselmann "Double Study for Great American Nude #84"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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