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Max Kaus
Sitzende am Wasser, 1921.
Aquarell
Schätzpreis: € 5.000 - 7.000
Max Kaus
1891 - 1977
Sitzende am Wasser. 1921.
Aquarell.
Rechts unten signiert und datiert. Auf Maschinenbütten von JW Zanders (mit Wasserzeichen). 35,5 x 44 cm (13,9 x 17,3 in), blattgroß.
• Max Kaus und seine Frau bewohnen in den Sommern der Jahre 1920 bis 1922 eine kleine Hütte an der Steilküste der Insel Hiddensee.
• Die beeindruckende Ostseelandschaft inspiriert den Künstler zu farbschönen Aquarellen wie diesem.
• Sein farbstarkes Aquarell zeichnet sich durch die ruhende und starke Präsenz der Figur aus.
• 1920 lernt Max Kaus Otto Mueller und Karl Schmidt-Rottluff in der Freien Sezession kennen, es folgen regelmäßige Ausstellungen.
PROVENIENZ: Galerie Utermann, Düsseldorf.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2007 vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.
Aufrufzeit: 05.12.2026 - ca. 13.41 h +/- 20 Min.
1891 - 1977
Sitzende am Wasser. 1921.
Aquarell.
Rechts unten signiert und datiert. Auf Maschinenbütten von JW Zanders (mit Wasserzeichen). 35,5 x 44 cm (13,9 x 17,3 in), blattgroß.
• Max Kaus und seine Frau bewohnen in den Sommern der Jahre 1920 bis 1922 eine kleine Hütte an der Steilküste der Insel Hiddensee.
• Die beeindruckende Ostseelandschaft inspiriert den Künstler zu farbschönen Aquarellen wie diesem.
• Sein farbstarkes Aquarell zeichnet sich durch die ruhende und starke Präsenz der Figur aus.
• 1920 lernt Max Kaus Otto Mueller und Karl Schmidt-Rottluff in der Freien Sezession kennen, es folgen regelmäßige Ausstellungen.
PROVENIENZ: Galerie Utermann, Düsseldorf.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2007 vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.
Aufrufzeit: 05.12.2026 - ca. 13.41 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Max Kaus "Sitzende am Wasser"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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