337
Gerhard Hoehme
Durchbruch des Violett, 1957.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
337
Gerhard Hoehme
Durchbruch des Violett, 1957.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Gerhard Hoehme
1920 - 1989
Durchbruch des Violett. 1957.
Öl auf Leinwand.
Verso zweifach signiert, datiert, betitelt und mit Richtungspfeil sowie mit gestrichenen Bezeichnungen. Auf dem Keilrahmen zweifach signiert, betitelt und bezeichnet. 100 x 80,5 cm (39,3 x 31,6 in). [EH].
• Die gestisch-informelle Malerei Gerhard Hoehmes der 1950er Jahre zählt zu den wichtigsten Beiträgen des deutschen Informel.
• 1953 bis 1957 ist Gerhard Hoehme Vorsitzender der "Gruppe 53".
• 1959 Teilnahme an der documenta II.
PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Privatsammlung Monaco (2011, Ketterer Kunst).
AUSSTELLUNG: K.O. Götz - Gerhard Hoehme - Bernhard Schultze, Städtisches Kunstmuseum, Duisburg, 1958, Kat.-Nr. 68.
LITERATUR: Margarete Hoehme, Dieter Ronte u. Christoph Schreier (Hrsg.), Gerhard Hoehme. Catalogue Raisonné, Ostfildern 1998, WVZ-Nr. 57-22.
- -
Ketterer Kunst, München, Auktion 387, Post War / Zeitgenössische Kunst, 10.12.2011, Los 249 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 05.12.2026 - ca. 18.16 h +/- 20 Min.
1920 - 1989
Durchbruch des Violett. 1957.
Öl auf Leinwand.
Verso zweifach signiert, datiert, betitelt und mit Richtungspfeil sowie mit gestrichenen Bezeichnungen. Auf dem Keilrahmen zweifach signiert, betitelt und bezeichnet. 100 x 80,5 cm (39,3 x 31,6 in). [EH].
• Die gestisch-informelle Malerei Gerhard Hoehmes der 1950er Jahre zählt zu den wichtigsten Beiträgen des deutschen Informel.
• 1953 bis 1957 ist Gerhard Hoehme Vorsitzender der "Gruppe 53".
• 1959 Teilnahme an der documenta II.
PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Privatsammlung Monaco (2011, Ketterer Kunst).
AUSSTELLUNG: K.O. Götz - Gerhard Hoehme - Bernhard Schultze, Städtisches Kunstmuseum, Duisburg, 1958, Kat.-Nr. 68.
LITERATUR: Margarete Hoehme, Dieter Ronte u. Christoph Schreier (Hrsg.), Gerhard Hoehme. Catalogue Raisonné, Ostfildern 1998, WVZ-Nr. 57-22.
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Ketterer Kunst, München, Auktion 387, Post War / Zeitgenössische Kunst, 10.12.2011, Los 249 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 05.12.2026 - ca. 18.16 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gerhard Hoehme "Durchbruch des Violett"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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