515
Erich Heckel
Im Tanz (Tanzendes Weib), 1905.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 3.000 - 4.000
Im Tanz (Tanzendes Weib). 1905.
Holzschnitt.
Ebner/Gabelmann 64 H. Dube H 83. Signiert und nachträglich datiert "06". Im Druckstock monogrammiert "H". Frühdruck. Eines von bisher sieben bekannten Exemplaren. Auf festem Bütten. 20 x 11,1 cm (7,8 x 4,3 in). Papier: 36,8 x 22 cm (14,4 x 8,7 in).
Bisher sind ausschließlich Frühdrucke des Holzschnitts bekannt. Heckel äußert sich später zur Auflagenhöhe des Holzschnitts und erinnert, dass "es kaum mehr als 10 Abzüge geben wird." (Erich Heckel in einem Brief an den Sammler Stump. 10.10.1963, zit. nach: Ebner/Gabelmann, Erich Heckel. Werkverzeichnis der Druckgrafik, Bd. 1 (1903-1913), München 2021, Kat.-Nr. 64 H).
Der Holzschnitt gehört im September 1907 zu den frühesten Erwerbungen, die der Hamburger Landgerichtsdirektor Gustav Schiefler (1857-1935) direkt beim Künstler für seine bedeutende Grafiksammlung erwirbt. In den darauffolgenden Jahren wird Schiefler Heckels wichtigster Grafiksammler.
• Früher Holzschnitt aus dem Gründungsjahr der Künstlergruppe "Brücke".
• Ausdruck der Faszination und der intensiven Auseinandersetzung der "Brücke"-Künstler mit den Holzschnitten von Félix Vallotton (1865–1925) und der Wiener Moderne.
• Bei der Dargestellten handelt es sich wohl um die als Modell besonders geschätzte Isabella, die neben Heckel auch Bleyl, Kirchner und wenig später Pechstein für Aktdarstellungen Modell steht.
• In den letzten 30 Jahren wurde erst ein weiteres Exemplar auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Fünf der nur sechs weiteren bekannten Exemplare befinden sich in den Sammlungen des Museum Folkwang, Essen, des Sprengel Museum, Hannover, des Brücke-Museums, Berlin, der Stiftung Ada und Emil Nolde, Seebüll, und der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe.
PROVENIENZ: Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).
AUSSTELLUNG: Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).
LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 163, SHG-Nr. 170 (m. Abb.).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 147, SHG-Nr. 327 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 16.20 h +/- 20 Min.
Holzschnitt.
Ebner/Gabelmann 64 H. Dube H 83. Signiert und nachträglich datiert "06". Im Druckstock monogrammiert "H". Frühdruck. Eines von bisher sieben bekannten Exemplaren. Auf festem Bütten. 20 x 11,1 cm (7,8 x 4,3 in). Papier: 36,8 x 22 cm (14,4 x 8,7 in).
Bisher sind ausschließlich Frühdrucke des Holzschnitts bekannt. Heckel äußert sich später zur Auflagenhöhe des Holzschnitts und erinnert, dass "es kaum mehr als 10 Abzüge geben wird." (Erich Heckel in einem Brief an den Sammler Stump. 10.10.1963, zit. nach: Ebner/Gabelmann, Erich Heckel. Werkverzeichnis der Druckgrafik, Bd. 1 (1903-1913), München 2021, Kat.-Nr. 64 H).
Der Holzschnitt gehört im September 1907 zu den frühesten Erwerbungen, die der Hamburger Landgerichtsdirektor Gustav Schiefler (1857-1935) direkt beim Künstler für seine bedeutende Grafiksammlung erwirbt. In den darauffolgenden Jahren wird Schiefler Heckels wichtigster Grafiksammler.
• Früher Holzschnitt aus dem Gründungsjahr der Künstlergruppe "Brücke".
• Ausdruck der Faszination und der intensiven Auseinandersetzung der "Brücke"-Künstler mit den Holzschnitten von Félix Vallotton (1865–1925) und der Wiener Moderne.
• Bei der Dargestellten handelt es sich wohl um die als Modell besonders geschätzte Isabella, die neben Heckel auch Bleyl, Kirchner und wenig später Pechstein für Aktdarstellungen Modell steht.
• In den letzten 30 Jahren wurde erst ein weiteres Exemplar auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Fünf der nur sechs weiteren bekannten Exemplare befinden sich in den Sammlungen des Museum Folkwang, Essen, des Sprengel Museum, Hannover, des Brücke-Museums, Berlin, der Stiftung Ada und Emil Nolde, Seebüll, und der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe.
PROVENIENZ: Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).
AUSSTELLUNG: Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).
LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 163, SHG-Nr. 170 (m. Abb.).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 147, SHG-Nr. 327 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 16.20 h +/- 20 Min.
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Erich Heckel
Im Tanz (Tanzendes Weib), 1905.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 3.000 - 4.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Im Tanz (Tanzendes Weib)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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