Auktion: 539 / Modern Art Day Sale am 10.06.2023 in München Lot 349

 

349
Erich Heckel
Blick über die Förde, 1923.
Aquarell über Bleistift
Schätzpreis: € 14.000 - 18.000
+
Blick über die Förde. 1923.
Aquarell über Bleistift.
Rechts unten signiert und datiert. Verso von Hans Geissler datiert und betitelt (Nachlass Erich Heckel, Hemmenhofen). Auf chamoisfarbenem Bütten von J. W. Zanders Germania (m. d. Wasserzeichen), auf Velin aufgezogen. 37,2 x 45,6 cm (14,6 x 17,9 in), blattgroß. [CH].

• Die Sommermonate verbringen Siddi und Erich Heckel in diesen Jahren zumeist an der Flensburger Förde, wo das Ehepaar wenige Jahre zuvor ein kleines, direkt an der Küste liegendes Bauernhaus erwerben konnte.
• Ausdruck von Heckels Liebe zu seiner Wahlheimat an der Ostsee, der dortigen, im Gegensatz zu Berlin so ruhigen Umgebung, der besonderen Landschaft mit weit entferntem Horizont, und des frischen, milden Klimas.
• Atmosphärisches Landschaftsaquarell mit zum Teil kräftigen und dann wieder zart lasierenden, luftig-leichten Farbpartien.
• Das Aquarell mit der angesengten Blattecke gehört zu den von Heckel geretteten Arbeiten, nachdem sein Wohnatelier am 30. Januar 1944 von einer Brandbombe getroffen wurde
.

Die Arbeit ist im Archiv des Nachlasses Erich Heckel, Hemmenhofen am Bodensee, registriert. Wir danken Frau Renate Ebner für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Nachlass Erich Heckel, Hemmenhofen.
Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032, 1985 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).

LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 315, SHG-Nr. 488 (m. Abb.).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 225, SHG-Nr. 510 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 14.35 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Blick über die Förde"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.