502
Erich Heckel
Knieende in Landschaft, 1903.
Linolschnitt
Schätzpreis: € 3.000 - 4.000
Knieende in Landschaft. 1903.
Linolschnitt.
Ebner/Gabelmann 1 H. Signiert und datiert sowie im Druckstock monogrammiert "H". Einziges bisher bekanntes Exemplar. Auf festem, gräulichem Kupferdruckpapier. 8 x 9,8 cm (3,1 x 3,8 in). Papier: 18 x 19,5 cm (7 x 7,7 in).
[JS].
• Rarität. Erich Heckels erste Druckgrafik.
• Bisher einziges bekanntes Exemplar.
• In diesem ersten Blatt nimmt Heckels Begeisterung für die scharfe Kontur und den Schwarz-Weiß-Kontrast des Holzschnittes ihren Anfang.
• Spannungsvolle minimalistisch-expressive Szenerie: Das Jugendstilelement des filigran ins Bild hineinreichenden Astes in Kombination mit dem Pathos der expressiv gestikulierenden Figurensilhouette.
PROVENIENZ: Sammlung Walter Kern (rechts unten sowie verso mit dem Sammlerstempel, Lugt 1567 a).
Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (1997 erworben: Galerie Kornfeld, verso mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).
AUSSTELLUNG: Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022)
Erich Heckel. Einfühlung und Ausdruck, Buchheim Museum Bernried, 31.10.2020-7.3.2021, S. 61 (m. Abb.).
LITERATUR: Galerie Kornfeld, Bern, Auktion 192, 18.-20.6.1986, Los 311 (m. Abb.).
Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 94, SHG-Nr. 28 (m. Abb.).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 141, SHG-Nr. 312 (m. Abb.).
"Die allerersten druckgraphischen Dinge, die wir [die Künstlergruppe "Brücke"] machten, haben wir in Linoleum geschnitten. In Linoleum habe ich schon ein paar Sachen in Chemnitz gemacht [..]"
Erich Heckel, zit. nach: Ebner/Gabelmann, Bd. 1, S. 18
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 16.02 h +/- 20 Min.
Linolschnitt.
Ebner/Gabelmann 1 H. Signiert und datiert sowie im Druckstock monogrammiert "H". Einziges bisher bekanntes Exemplar. Auf festem, gräulichem Kupferdruckpapier. 8 x 9,8 cm (3,1 x 3,8 in). Papier: 18 x 19,5 cm (7 x 7,7 in).
[JS].
• Rarität. Erich Heckels erste Druckgrafik.
• Bisher einziges bekanntes Exemplar.
• In diesem ersten Blatt nimmt Heckels Begeisterung für die scharfe Kontur und den Schwarz-Weiß-Kontrast des Holzschnittes ihren Anfang.
• Spannungsvolle minimalistisch-expressive Szenerie: Das Jugendstilelement des filigran ins Bild hineinreichenden Astes in Kombination mit dem Pathos der expressiv gestikulierenden Figurensilhouette.
PROVENIENZ: Sammlung Walter Kern (rechts unten sowie verso mit dem Sammlerstempel, Lugt 1567 a).
Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (1997 erworben: Galerie Kornfeld, verso mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).
AUSSTELLUNG: Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022)
Erich Heckel. Einfühlung und Ausdruck, Buchheim Museum Bernried, 31.10.2020-7.3.2021, S. 61 (m. Abb.).
LITERATUR: Galerie Kornfeld, Bern, Auktion 192, 18.-20.6.1986, Los 311 (m. Abb.).
Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 94, SHG-Nr. 28 (m. Abb.).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 141, SHG-Nr. 312 (m. Abb.).
"Die allerersten druckgraphischen Dinge, die wir [die Künstlergruppe "Brücke"] machten, haben wir in Linoleum geschnitten. In Linoleum habe ich schon ein paar Sachen in Chemnitz gemacht [..]"
Erich Heckel, zit. nach: Ebner/Gabelmann, Bd. 1, S. 18
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 16.02 h +/- 20 Min.
502
Erich Heckel
Knieende in Landschaft, 1903.
Linolschnitt
Schätzpreis: € 3.000 - 4.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Knieende in Landschaft"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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