Auktion: 552 / Sammlung Bunte am 09.12.2023 in München Lot 534

 

534
Conrad Felixmüller
Meine Schwester Hanna (Mädchenbildnis) / Bildnis Frau Minni Steinhardt, 1914/1929.
Öl auf Leinwand (beidseitig bemalt)
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
+
Meine Schwester Hanna (Mädchenbildnis) / Bildnis Frau Minni Steinhardt. 1914/1929.
Öl auf Leinwand (beidseitig bemalt).
Jeweils signiert und datiert (die Vorderseite unten rechts "Felix Müller 1914", die Rückseite oben links "C. Felixmüller 1929"). 69 x 64,5 cm (27,1 x 25,3 in).
Verso ist Minni Steinhardt porträtiert, die Frau des Freundes und Künstlers Jakob Steinhardt. [EH].

• Die Leinwand vereinigt auf zwei Seiten die Entwicklung vom expressiven zum neusachlichen Porträt.
• Hanna, die Schwester von Conrad Felixmüller, heiratet später Peter August Böckstiegel.
• Werke von Conrad Felixmüller sind u. a. in den Sammlungen des Museum Gunzenhauser, Chemnitz, der Sammlung Buchheim, Feldafing, und dem Von der Heydt-Museum, Wuppertal, vertreten
.

PROVENIENZ: Nachlass Conrad Felixmüller.
Sammlung Hermann-Josef Bunte, Hamburg/Bielefeld.

AUSSTELLUNG: (Ausstellungen der Vorderseite)
Conrad Felixmüller 1897-1977, 88. Ausstellung INTERVERSA Gesellschaft für Beteiligung mbH, Hamburg, 7.5.-12.6.1981, Kat.-Nr. 1 (hier: Mädchenbildnis).
Conrad Felixmüller. Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Galerie Brockstedt, Hamburg, März/April 1984, Kat.-Nr. 2 (m. Farbabb. o. S.).
Conrad Felixmüller. His Dresden Years, Tel Aviv Museum of Art, 1995, Kat.-Nr. 3.

(Ausstellungen der Rückseite)
Conrad Felixmüller. Sonderausstellung, Galerie Fritz Gurlitt, Berlin 1929, (Faltblatt) o. Nr.

LITERATUR: Titus Felixmüller, Conrad Felixmüller. Monographie und Werkverzeichnis der Gemälde, Köln 1996, WVZ-Nr. 20, S. 215 (m. Abb.), und WVZ-Nr. 436, S. 265 (m. Abb.).

David Riedel, Conrad Felixmüller, München 2021, Abb. S. 15.
Peter August Böckstiegel 1889-1951. Expressionismus. Werke aus der Sammlung Bunte, Richard Haizmann Museum, Niebüll, 9.9.-23.10.2022; Schloss Evenburg, Leer, 31.10.2022-10.1.2023, S. 8 (m. Farbabb.).

Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 16.59 h +/- 20 Min.




534
Conrad Felixmüller
Meine Schwester Hanna (Mädchenbildnis) / Bildnis Frau Minni Steinhardt, 1914/1929.
Öl auf Leinwand (beidseitig bemalt)
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
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Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Conrad Felixmüller "Meine Schwester Hanna (Mädchenbildnis) / Bildnis Frau Minni Steinhardt"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.