Auktion: 552 / Sammlung Bunte am 09.12.2023 in München Lot 507

 

507
Ida Kerkovius
Porträtkopf, 1915.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 14.000 - 18.000
+
Porträtkopf. 1915.
Öl auf Leinwand.
Verso "Blumenstillleben". 65 x 47 cm (25,5 x 18,5 in).
[AW].
• Werke aus dieser frühen Schaffensphase werden außerordentlich selten auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten
•Die Einflüsse der kubistischen Malerei finden Eingang in dieses Werk von Ida Kerkoviustionalen Auktionsmarkt angeboten
.

Wir danken Herrn Uwe Jourdan, Stuttgart, für die freundliche Auskunft. Die Arbeit ist in dem in Vorbereitung befindlichen Werkverzeichnis von Uwe Jourdan, Stuttgart, unter der WVZ-Nr. 1068 verzeichnet.

PROVENIENZ: Galerie Thomas, München.
Privatsammlung Baden-Württemberg.
Sammlung Hermann-Josef Bunte, Bielefeld.

AUSSTELLUNG: Ida Kerkovius, Kunstnernes Hus, Oslo, 1966, Kat.-Nr. 42.
Ida Kerkovius. Gemälde, Pastelle, Aquarelle, Zeichnungen, Heidelberger Kunstverein, 26.6.-24.7.1966, Kat.-Nr. 26.
Ida Kerkovius. 100 Gemälde, Pastelle, Aquarelle und Zeichnungen, Lempertz Contempora, Köln, 1.-29.10.1971, Kat.-Nr. 3.
Ida Kerkovius, Der Gemeinnützige Verein Erlangen, 21.10.-18.11.1973, Kat.-Nr. 185.
Ida Kerkovius 1879-1970. Gesichter, Bilder, Zeichnungen aus sieben Jahrzehnten, Galerie der Stadt Stuttgart, 19.7.-16.9.1979, Kat.-Nr. 14.
Ida Kerkovius. Bilder, Gouachen, Pastelle, Aquarelle, Zeichnunge, Galerie Thomas, München, 27.11.1980-5.2.1981.
Die Sammlung Bunte. Expressionistische Meisterwerke des 20. Jahrhunderts, Ausstellungszentrum Gut Altenkamp, Papenburg, 12.7.-25.10.2020.
Die Malerei war mein Ein und Alles. Hölzels Schülerinnen Ida Kerkovius, Lilly Hildebrandt und Maria Lemmé, Adolf Hölzel Stiftung, Stuttgart, 2.4.-10.9.2023.

LITERATUR: Kurt Leonhard, Ida Kerkovius. Leben und Werk, Köln 1967, Kat.-Nr. 19 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 16.12 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Ida Kerkovius "Porträtkopf"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.