173
Rupprecht Geiger
Schwarze Form vor Blau, 1957.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Schwarze Form vor Blau. 1957.
Öl auf Leinwand.
Dornacher/Geiger 184. Verso auf der Leinwand signiert. 100,5 x 95,5 cm (39,5 x 37,5 in).
[AM].
• Kraftvoll durchmoduliertes, frühes Gemälde Rupprecht Geigers, das durch sanftes Oszillieren zwischen den verschiedenen Farbwerten begeistert.
• Nur zwei Jahre nach Entstehung nimmt Geiger erstmals an der documenta in Kassel teil.
• Die Gemälde der späten 1950er und frühen 1960er Jahre gehören zu den gesuchtesten des Künstlers auf dem internationalen Auktionsmarkt (Quelle: artprice.com).
Wir danken Frau Julia Geiger, Archiv Geiger, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Sammlung Helmut Kötz.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Privatsammlung Baden-Württemberg.
AUSSTELLUNG: Rupprecht Geiger. Bilder 1957/58, Galerie Otto Stangl, München, 7.11.-8.12.1958, Kat.-Nr. 5 (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Deutscher Künstlerbund. Achte Ausstellung, Essen, 17.5.-13.6.1958, Kat.-Nr. 56 (hier betitelt "OE 305", verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Rupprecht Geiger. Rot Form, Kunstverein Braunschweig, 20.10.1989-7.1.1990.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 14.37 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Dornacher/Geiger 184. Verso auf der Leinwand signiert. 100,5 x 95,5 cm (39,5 x 37,5 in).
[AM].
• Kraftvoll durchmoduliertes, frühes Gemälde Rupprecht Geigers, das durch sanftes Oszillieren zwischen den verschiedenen Farbwerten begeistert.
• Nur zwei Jahre nach Entstehung nimmt Geiger erstmals an der documenta in Kassel teil.
• Die Gemälde der späten 1950er und frühen 1960er Jahre gehören zu den gesuchtesten des Künstlers auf dem internationalen Auktionsmarkt (Quelle: artprice.com).
Wir danken Frau Julia Geiger, Archiv Geiger, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Sammlung Helmut Kötz.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Privatsammlung Baden-Württemberg.
AUSSTELLUNG: Rupprecht Geiger. Bilder 1957/58, Galerie Otto Stangl, München, 7.11.-8.12.1958, Kat.-Nr. 5 (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Deutscher Künstlerbund. Achte Ausstellung, Essen, 17.5.-13.6.1958, Kat.-Nr. 56 (hier betitelt "OE 305", verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Rupprecht Geiger. Rot Form, Kunstverein Braunschweig, 20.10.1989-7.1.1990.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 14.37 h +/- 20 Min.
Die formreduzierten Gemälde der späten 1950er und frühen 1960er Jahre bilden eine besondere Werkgruppe im frühen Œuvre Rupprecht Geigers. Neben Kreisformen steht in dieser Werkphase das Rechteck als Feld gleichmäßiger Verteilung im Zentrum seines Schaffens, welches durch sanfte Farbmodulationen zu einem meditativen Farbraum gesteigert wird. Im Gegensatz zu den meist in Neontönen gehaltenen späteren Schöpfungen wird die Palette um 1960 noch von warmen Rot- und differenzierten Blautönen beherrscht, die häufig in Kombination, aber auch isoliert voneinander in Erscheinung treten.
In dem hier angebotenen Gemälde aus dem Jahr 1957 verstärkt Geiger die in seinem Œuvre so wichtige Farbe Blau durch die Verwendung von Schwarz und Brauntönen. Er setzt sie in ein kraftvolles Spannungsverhältnis, mit der das sanft oszillierende Blau durch die klar abgegrenzte Rechtecksform umso strahlender erscheint. Das entfernt an ein Oval erinnernde Farbfeld innerhalb des Rechtecks erhöht dabei den optischen Zusammenhalt. Die angestrebte Reduzierung in der Formgebung, die Geiger besonders im Verlauf der 1960er Jahre weiter vorantreibt, führt ihn bereits in "Schwarze Form vor Blau" (1957) zu einer Komposition von besonderer Klarheit. Die Intention, das Ausdruckspotenzial der Farbe weiter zu steigern und sie letztlich als autonome Kraft wirksam werden zu lassen, ist in diesem Gemälde intensiv spürbar. [AM]
In dem hier angebotenen Gemälde aus dem Jahr 1957 verstärkt Geiger die in seinem Œuvre so wichtige Farbe Blau durch die Verwendung von Schwarz und Brauntönen. Er setzt sie in ein kraftvolles Spannungsverhältnis, mit der das sanft oszillierende Blau durch die klar abgegrenzte Rechtecksform umso strahlender erscheint. Das entfernt an ein Oval erinnernde Farbfeld innerhalb des Rechtecks erhöht dabei den optischen Zusammenhalt. Die angestrebte Reduzierung in der Formgebung, die Geiger besonders im Verlauf der 1960er Jahre weiter vorantreibt, führt ihn bereits in "Schwarze Form vor Blau" (1957) zu einer Komposition von besonderer Klarheit. Die Intention, das Ausdruckspotenzial der Farbe weiter zu steigern und sie letztlich als autonome Kraft wirksam werden zu lassen, ist in diesem Gemälde intensiv spürbar. [AM]
173
Rupprecht Geiger
Schwarze Form vor Blau, 1957.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rupprecht Geiger "Schwarze Form vor Blau"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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