310
Hermann Max Pechstein
Forellenteich in Gliesnitz, Wohl 1944.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Forellenteich in Gliesnitz. Wohl 1944.
Öl auf Leinwand.
Soika 1944/1. 75 x 92 cm (29,5 x 36,2 in).
[AR].
• Forellenteich auf Gut Gliesnitz in Westpommern, wo sich Pechstein im Mai 1944 für einige Wochen aufhält.
• Die ausgewogene Komposition und die Blau-Grün-Effekte der Landschaft stehen in starkem Kontrast zu den schwierigen Lebensumständen der Entstehungszeit.
• Nur wenige Gemälde aus der Zeit um 1944/45 sind bekannt beziehungsweise erhalten.
• Entstanden als Dank für den befreundeten Besitzer des Grundstücks in Gliesnitz, seither in Familienbesitz.
Mit einem schriftlichen Gutachten (in Kopie) von Carl Georg Heise, ehem. Direktor der Hamburger Kunsthalle, vom 17. September 1974.
PROVENIENZ: Privatsammlung Gliesnitz/Schweiz (um 1944 vom Künstler als Geschenk erhalten).
Privatsammlung Schweiz (1988 durch Erbschaft von Vorgenanntem).
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.40 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Soika 1944/1. 75 x 92 cm (29,5 x 36,2 in).
[AR].
• Forellenteich auf Gut Gliesnitz in Westpommern, wo sich Pechstein im Mai 1944 für einige Wochen aufhält.
• Die ausgewogene Komposition und die Blau-Grün-Effekte der Landschaft stehen in starkem Kontrast zu den schwierigen Lebensumständen der Entstehungszeit.
• Nur wenige Gemälde aus der Zeit um 1944/45 sind bekannt beziehungsweise erhalten.
• Entstanden als Dank für den befreundeten Besitzer des Grundstücks in Gliesnitz, seither in Familienbesitz.
Mit einem schriftlichen Gutachten (in Kopie) von Carl Georg Heise, ehem. Direktor der Hamburger Kunsthalle, vom 17. September 1974.
PROVENIENZ: Privatsammlung Gliesnitz/Schweiz (um 1944 vom Künstler als Geschenk erhalten).
Privatsammlung Schweiz (1988 durch Erbschaft von Vorgenanntem).
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.40 h +/- 20 Min.
Im Januar 1944 schreibt Hermann Max Pechstein, kurz nachdem der befreundete Maler Willy Jaeckel bei einem Luftangriff in Berlin getötet wird: "Jetzt bin ich aber dumpf entschlossen, mich [..] an einen anderen Ort zu begeben, allwo ich zu eigenen Arbeiten kommen kann, denn sonst fange ich auch noch an, den Mut zu verlieren. Schließlich bin ich doch Maler!" (zit. nach: Aya Soika, Max Pechstein. Das Werkverzeichnis der Ölgemälde, Band II, München 2011, S. 32). Ende März lässt er die Großstadt Berlin hinter sich und bricht nach Leba in Westpommern auf. Dennoch ist sein Leben weiterhin von großen Entbehrungen gekennzeichnet und es wird deutlich, wie schwer es für den Künstler war, eine Möglichkeit zum Malen zu finden und an die erforderlichen Materialien zu gelangen. Nur wenige Gemälde dieser entbehrungsreichen Zeit um 1944/45 sind bekannt beziehungsweise erhalten. Im Jahr 1944 wird im Werkverzeichnis von Aya Soika nur das vorliegende Gemälde genannt. Noch im August desselben Jahres wird Pechstein zusammen mit seiner Frau Marta zu Arbeiten am "Pommernwall" verpflichtet, wo er unter schwersten Bedingungen bis Ende September eingesetzt wird und keine Gelegenheit zum Malen findet. Lediglich im März 1944 scheint er auf Gut Gliesnitz, wo er das Haus des befreundeten Besitzers für mehrere Wochen hütete, für kurze Zeit einen Rückzugsort gefunden zu haben, der ihn zu seinem Gemälde "Forellenteich in Gliesnitz" inspiriert. Ob die Arbeit vor Ort entsteht oder zu einem anderen Zeitpunkt, lässt sich nicht eindeutig rekonstruieren. Mit der ausgewogenen Komposition und seiner Vorliebe für Blau-Grün-Effekte entwirft Pechstein hier eine friedliche Szenerie, die in starkem Kontrast zu den schwierigen Lebensumständen der Entstehungszeit zu stehen scheint. Er überlässt das Gemälde als Geschenk der Familie des Guts-Besitzers, wo es sich bis heute erhalten hat und nun erstmals im Kunsthandel angeboten wird. [AR]
310
Hermann Max Pechstein
Forellenteich in Gliesnitz, Wohl 1944.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hermann Max Pechstein "Forellenteich in Gliesnitz"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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