Auktion: 541 / Contemporary Art Day Sale am 09.06.2023 in München Lot 100

 

100
Ernst Wilhelm Nay
Liegende große Frau, 1946.
Gouache
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Liegende große Frau. 1946.
Gouache.
Rechts unten signiert und datiert. Auf Aquarellpapier von P.M. Fabriano (mehrfach mit dem angeschnittenen Wasserzeichen). 44,9 x 63,1 cm (17,6 x 24,8 in), Blattgröße. [AM].

• Ausdrucksstarke Gouache von brillanter Farbkraft.
• Im Spannungsverhältnis von Figuration und Abstraktion: Kaleidoskopartig aufgefächert präsentiert uns Nay die Figur der „Liegenden“.
• Eine der großformatigsten Gouachen der gesamten Hekate-Zeit (1945-1948).
• In dynamischem Zusammenspiel aus scharfkantigen Gebilden und wolkigen Formen entwickelt der Künstler eine Darstellung von rhythmischer Eleganz.
• Aktuell wird Ernst Wilhelm Nay mit einer umfassenden Retrospektive in der Hamburger Kunsthalle, dem Museum Wiesbaden und dem Museum Küppersmühle für Moderne Kunst, Duisburg, geehrt (25.3.2022-6.8.2023)
.

Die Arbeit wird unter der Nummer 46-130.1 in das Online-Werkverzeichnis der Aquarelle, Gouachen und Zeichnungen aufgenommen. Sie ist in der eigenhändigen Liste der Gouachen des Künstlers von 1946 unter dem Titel "Liegende große Frau" verzeichnet. Wir danken Frau Dr. Magdalene Claesges, Ernst Wilhelm Nay Stiftung, Köln, für die freundliche wissenschaftliche Beratung.

PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.

"Die Spannungen, die Energien der Fläche, der Farbe, von Farbe zu Fläche, führten zu ganz anderen neuen Bildvorstellungen, Gesang, Tanz der Fläche, wenn man will."
Ernst Wilhelm Nay, zit. nach: E. W. Nay Lesebuch. Selbstzeugnisse und Schriften 1931-1968, Köln 2002, S. 179.

Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 13.00 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Ernst Wilhelm Nay "Liegende große Frau"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.