Auktion: 539 / Modern Art Day Sale am 10.06.2023 in München Lot 387

 

387
Oskar Kokoschka
Selbstbildnis von zwei Seiten, 1923.
Farblithografie
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
+
Selbstbildnis von zwei Seiten. 1923.
Farblithografie.
Wingler/Welz 163. Signiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 66 Exemplaren. Auf chamoisfarbenem Bütten. Ca. 62 x 46 cm (24,4 x 18,1 in). Papier: 71 x 53 cm (28 x 20,9 in).
Gedruckt von der Pan-Presse, Berlin, und herausgegeben von Paul Cassirer, Berlin. [CH].

• Aus der bedeutenden Sammlung Serge Sabarsky.
• Das einzige Exemplar, das bisher auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten wurde (Quelle: artprice.com).
• Auf außergewöhnliche, originelle Weise nutzt Kokoschka Freilassungen und dunkle Farben für sein Licht- und Schattenspiel.
• Leicht abgewandelt und mit Textpartien wird dieses Selbstbildnis im selben Jahr für das Plakat der umfassenden Kokoschka-Ausstellung im Kunstsalon Wolfsberg, Zürich, verwendet
.

PROVENIENZ: Sammlung Serge Sabarsky (1912-1996), New York (1993 erworben).
Nachlass Serge Sabarsky, New York (1996).
Sammlung Vally Sabarsky (1909-2002), New York.
Vally Sabarsky Stiftung, New York.

AUSSTELLUNG: Oskar Kokoschka. Die frühen Jahre, Ulmer Museum, 12.6.-14.8.1994, Kat.-Nr. 93.
Oskar Kokoschka. Wczesne lata, Miedzynarodowe Centrum Kultury, Krakau, 6.10.-27.11.1994; Gornoslaska Macierz Kultury, Katowice/Kattowitz, 19.12.1994-29.1.1995, Kat.-Nr. 101.
Oskar Kokoschka. Die frühen Jahre, Städtische Galerie, Klagenfurt, 19.2.-11.5.1997, Kat.-Nr. 103.
Oskar Kokoschka. Peintures et œuvres sur papier (Wien 1906 - Paris 1931), Musée-Galerie de la Seita, Paris, 29.12.1998-7.3.1999, Kat.-Nr. 96 (m. Farbabb.).

LITERATUR: Hans M. Wingler u. Friedrich Welz, Oskar Kokoschka. Das druckgraphische Werk, Salzburg 1975, S. 145, Kat.-Nr. 163 (m. Farbabb., S. 144).
Hauswedell & Nolte, Hamburg, 300. Auktion, Moderne Kunst, 10.6.1993, Los 491 (m. Farbabb., Tafel 65).

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.26 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Oskar Kokoschka "Selbstbildnis von zwei Seiten"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.