141
Andy Warhol
Details of Renaissance Paintings (Sandro Botticelli, Birth of Venus, 1482), 1984.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Details of Renaissance Paintings (Sandro Botticelli, Birth of Venus, 1482). 1984.
Farbserigrafie.
Feldman/Schellmann/Defendi II.319. Signiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 70 Exemplaren. Auf festem Velin. 63,5 x 94 cm (25 x 37 in). Papier: 81,5 x 111,5 cm (32 x 43,8 in).
Blatt 4 des insgesamt 4 Farbserigrafien umfassenden Portfolios. Gedruckt von Rupert Jasen Smith, New York. Herausgegeben von den Editionen Schellman & Klüser, München/New York (verso mit dem Stempel). [AW].
• Aus einer Ikone der Renaissance macht Warhol eine Ikone der Pop-Art.
• Aus Warhols berühmter Werkserie, die sich Meisterwerken der Renaissance widmet.
• Bereits kurz nach Entstehung und bis heute Teil einer deutschen Privatsammlung.
PROVENIENZ: Galerie Thaddaeus Ropac, Salzburg.
Privatsammlung Süddeutschland (1987 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 13.54 h +/- 20 Min.
Farbserigrafie.
Feldman/Schellmann/Defendi II.319. Signiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 70 Exemplaren. Auf festem Velin. 63,5 x 94 cm (25 x 37 in). Papier: 81,5 x 111,5 cm (32 x 43,8 in).
Blatt 4 des insgesamt 4 Farbserigrafien umfassenden Portfolios. Gedruckt von Rupert Jasen Smith, New York. Herausgegeben von den Editionen Schellman & Klüser, München/New York (verso mit dem Stempel). [AW].
• Aus einer Ikone der Renaissance macht Warhol eine Ikone der Pop-Art.
• Aus Warhols berühmter Werkserie, die sich Meisterwerken der Renaissance widmet.
• Bereits kurz nach Entstehung und bis heute Teil einer deutschen Privatsammlung.
PROVENIENZ: Galerie Thaddaeus Ropac, Salzburg.
Privatsammlung Süddeutschland (1987 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 13.54 h +/- 20 Min.
In der Folge "Details of Renaissance Paintings" setzt sich Andy Warhol mit dem Gemälde "Geburt der Venus" von Sandro Botticelli auseinander. In der Werkserie zeigt Warhol stets nur einen zentralen Ausschnitt des Gemäldes. Hier rückt der Kopf der Venus, der römischen Göttin der Liebe und Schönheit, in den Fokus. Mit dem bekannt verträumten Gesichtsausdruck erhebt Warhol die Venus zu einer seiner Ikonen à la Marylin Monroe oder Elizabeth Taylor. Durch die akzentuierte Farbwahl sowie das Close-up schafft Warhol eine völlig neue Wertigkeit und transferiert die Venus in die Gegenwart.
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Andy Warhol
Details of Renaissance Paintings (Sandro Botticelli, Birth of Venus, 1482), 1984.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Details of Renaissance Paintings (Sandro Botticelli, Birth of Venus, 1482)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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