160
Rupprecht Geiger
343/61, 1961.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
343/61. 1961.
Öl auf Leinwand.
Dornacher/Geiger WV 307. Verso auf der Leinwand signiert und datiert sowie auf dem Keilrahmen mit der Werknummer "343/61" und einer Widmung bezeichnet. 62 x 70 cm (24,4 x 27,5 in).
[AR].
• Geiger steigert die Farbe und ihre Vibration zu einer Bildarchitektur aus Farbformen und Farbtemperaturen.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Zwei Jahre vor Entstehung unserer Arbeit erstmalige Teilnahme an der documenta in Kassel sowie Verleihung des renommierten Solomon-Guggenheim-Preises in New York.
• Gemälde Rupprecht Geigers befinden sich in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, wie in der Nationalgalerie Berlin, dem Museum Folkwang, Essen, und dem Lenbachhaus München.
Wir danken Frau Julia Geiger, Archiv Geiger, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland (direkt vom Künstler erworben).
"Farbe hat wie Licht Anspruch, in die Reihe der Elemente eingestuft zu werden – Feuer, Wasser, Luft, Farbe, Licht und Erde."
Rupprecht Geiger, zit. nach: Jürgen Morschel, Künstler. Kritisches Lexikon der Gegenwartskunst, München 1988/92, S. 2.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 14.20 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Dornacher/Geiger WV 307. Verso auf der Leinwand signiert und datiert sowie auf dem Keilrahmen mit der Werknummer "343/61" und einer Widmung bezeichnet. 62 x 70 cm (24,4 x 27,5 in).
[AR].
• Geiger steigert die Farbe und ihre Vibration zu einer Bildarchitektur aus Farbformen und Farbtemperaturen.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Zwei Jahre vor Entstehung unserer Arbeit erstmalige Teilnahme an der documenta in Kassel sowie Verleihung des renommierten Solomon-Guggenheim-Preises in New York.
• Gemälde Rupprecht Geigers befinden sich in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, wie in der Nationalgalerie Berlin, dem Museum Folkwang, Essen, und dem Lenbachhaus München.
Wir danken Frau Julia Geiger, Archiv Geiger, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland (direkt vom Künstler erworben).
"Farbe hat wie Licht Anspruch, in die Reihe der Elemente eingestuft zu werden – Feuer, Wasser, Luft, Farbe, Licht und Erde."
Rupprecht Geiger, zit. nach: Jürgen Morschel, Künstler. Kritisches Lexikon der Gegenwartskunst, München 1988/92, S. 2.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 14.20 h +/- 20 Min.
Farbe ist bei Rupprecht Geiger nicht nur Farbe, sondern sie entfaltet ihren eigenen Wirkungsraum, eröffnet eine besondere Ebene des Geistigen und zieht die Betrachtenden in ihren Bann. Das vorliegende Werk ist hierfür ein besonders schönes Beispiel. Der zarte Verlauf des intensiv leuchtenden Blaus in Verbindung mit dem käftigen Schwarz-Weiß-Kontrast fesselt das Auge. Eine sogartige Tiefenwirkung öffnet das Werk und es entwickeln sich ganz im Sinne des Künstlers unterschiedliche Assoziationsmöglichkeiten. Im Kontext des Entstehungsjahres 1961 werden die Weltraumforschung und die Raumfahrtbegeisterung der politischen Systeme des Kalten Krieges nur allzu präsent. Die blauen Modulationen der 1960er Jahre sowie Geigers Notizen zu seinem 1961 entstandenen Gemälde "361/61 (Gagarin)" (Dornacher/Geiger 334) zeugen davon. "Am 12. April 1961 fliegt Juri Alexejetisch Gagarin mit seinem Raumschiff 'Wostok' als erster Mensch in den kosmischen Raum, er umkreist die Erde in 89 Minuten. Ein denkwürdiges Ereignis. Gagarin sieht unsere Erde als leuchtenden, blauen Planeten / er schilder dies in poetischer Sprache 'herrliche Blauausstrahlungen an den Randzonen des Planeten, dort wo sie in den tiefschwarzen kosmischen Nachthimmel übergehen'." (zit. nach: Dornacher/Geiger S. 14, Abb. 12).
Die Farben Blau und Rot entwickeln sich in den 1960er Jahren in Geigers Werk zu eigenständigen Protagonisten, während er noch in den 1950er Jahren zu seinen abstrakten sowie farbintensiven Kompositionen findet. Diese Prinzipien sollten das weitere Schaffen des 1908 in München geborenen und mit 101 Jahren verstorbenen Malers und Architekten prägen. Nach Kriegsende nimmt seine Karriere Fahrt auf, Geiger stellt 1948 im Pariser "Salon des Réalistes Nouvelles" aus und ist 1949 unter anderem neben Willi Baumeister und Fritz Winter Mitbegründer der Gruppe "ZEN 49". Zwei Jahre vor Entstehung unseres Gemäldes stellt Geiger erstmals auf der documenta (II) in Kassel aus und erhält den renommierten Solomon-Guggenheim-Preis in New York. Die Eindringlichkeit der Farbwirkung erzeugt den von Geiger antizipierten psychologischen Effekt auf die Betrachtenden hier in einer besonders schönen Art und Weise. Die Verbindung der starken Farben, die kontrastreiche Gegenüberstellung mit der abstrakten und sogleich linearen Formensprache sowie der unterschiedlichen Strukturhaftigkeit verleihen unserem blauen Planeten im schwarzweißen Kosmos eine beeindruckend präsente Ausstrahlungskraft. [AW]
Die Farben Blau und Rot entwickeln sich in den 1960er Jahren in Geigers Werk zu eigenständigen Protagonisten, während er noch in den 1950er Jahren zu seinen abstrakten sowie farbintensiven Kompositionen findet. Diese Prinzipien sollten das weitere Schaffen des 1908 in München geborenen und mit 101 Jahren verstorbenen Malers und Architekten prägen. Nach Kriegsende nimmt seine Karriere Fahrt auf, Geiger stellt 1948 im Pariser "Salon des Réalistes Nouvelles" aus und ist 1949 unter anderem neben Willi Baumeister und Fritz Winter Mitbegründer der Gruppe "ZEN 49". Zwei Jahre vor Entstehung unseres Gemäldes stellt Geiger erstmals auf der documenta (II) in Kassel aus und erhält den renommierten Solomon-Guggenheim-Preis in New York. Die Eindringlichkeit der Farbwirkung erzeugt den von Geiger antizipierten psychologischen Effekt auf die Betrachtenden hier in einer besonders schönen Art und Weise. Die Verbindung der starken Farben, die kontrastreiche Gegenüberstellung mit der abstrakten und sogleich linearen Formensprache sowie der unterschiedlichen Strukturhaftigkeit verleihen unserem blauen Planeten im schwarzweißen Kosmos eine beeindruckend präsente Ausstrahlungskraft. [AW]
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Rupprecht Geiger
343/61, 1961.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rupprecht Geiger "343/61"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
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weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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