Auktion: 539 / Modern Art Day Sale am 10.06.2023 in München Lot 390

 

390
Karl Hofer
Lavena (Tessin), 1937.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Lavena (Tessin). 1937.
Öl auf Leinwand.
Wohlert 1342. Rechts unten monogrammiert und datiert. Auf dem Keilrahmen betitelt "Lavena". 65 x 100,5 cm (25,5 x 39,5 in). [JS].

• Stimmungsvolle Tessin-Landschaft – Hofer hat den Blick auf Lavena und das grau-blaue Bergmassiv am Luganer See in gleißendem Sommerlicht in großem Format eingefangen.
• Moderne Komposition in strengen Parallelen: Vom strahlenden Blau des Himmels über das grau-blaue Bergmassiv bis hin zur leuchtend grünen Wiese des Vordergrundes hat Hofer die Komposition aus parallelen Strukturen aufgebaut.
• Ab 1925 beginnt Hofer regelmäßig ins Tessin zu reisen und besitzt dort zeitweise ein Grundstück am Luganer See als künstlerisches Refugium.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: www.artprice.com)
.

PROVENIENZ: Kunsthaus Schaller, Stuttgart o. J. (auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Galerie Günther Franke, München (bis 1942)
Sammlung Dr. Hans P. Secker, Köln (ehemals Direktor der Abteilung Moderne Kunst am Wallraff-Richartz-Museum, Köln (1922-1928), seit 1942-wohl bis 1961, Stuttgarter Kunstkabinett, 3./4.5.1961, Los 159).
Privatsammlung Norddeutschland (wohl 1961 vom Vorgenannten erworben, seither in Familienbesitz).

AUSSTELLUNG: Karl Hofer Gedächtnis-Ausstellung, Hochschule der bildenden Künste Berlin / Badischer Kunstverein in Verbindung mit der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe, 9.12.1956-6.1.1957, wohl Kat.-Nr. 88 (Norditalienische Landschaft).

LITERATUR: A. Jannasch, Carl Hofer, in: Aussaat, 2.1947, S. 161 (m. SW-Abb.).
Stuttgarter Kunstkabinett R. N. Ketterer, 36. Auktion, Teil 1, Stuttgart 3./4.5.1961, S. 41, Kat.-Nr. 159 (m. Abb. Farbtafel 34, auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Kunstpreisverzeichnis, 16.1960/61, S. 350.
Briefe an Günther Franke, Köln 1970, S. 118 (Karl Hofer an Günther Franke, 6.12.1942).

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.30 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Lavena (Tessin)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.