108
Gerhard Richter
Vermalung, 1972.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Vermalung. 1972.
Öl auf Leinwand.
Butin 46. WVZ-Nr. der Gemälde: 325/33. Verso signiert, datiert und nummeriert. Aus einer Serie von 120 Unikaten. 26,5 x 39,5 cm (10,4 x 15,5 in).
Herausgegeben als Jahresgabe des Westfälischen Kunstvereins, Münster. Die 120 Leinwände wurden zu einem Block von 270 x 480 cm nebeneinandergehängt, als Ganzes bemalt und einzeln verkauft.
• Unikat.
• Die "Vermalungen" sind ein Schlüsselthema in Richters Kunst Anfang der 1970er Jahre.
• Richter erprobt und analysiert in den "Vermalungen" eine abstrakte gestische Malerei.
PROVENIENZ: Galerie de Vries, Berlin.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (seit 2016, vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 13.10 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Butin 46. WVZ-Nr. der Gemälde: 325/33. Verso signiert, datiert und nummeriert. Aus einer Serie von 120 Unikaten. 26,5 x 39,5 cm (10,4 x 15,5 in).
Herausgegeben als Jahresgabe des Westfälischen Kunstvereins, Münster. Die 120 Leinwände wurden zu einem Block von 270 x 480 cm nebeneinandergehängt, als Ganzes bemalt und einzeln verkauft.
• Unikat.
• Die "Vermalungen" sind ein Schlüsselthema in Richters Kunst Anfang der 1970er Jahre.
• Richter erprobt und analysiert in den "Vermalungen" eine abstrakte gestische Malerei.
PROVENIENZ: Galerie de Vries, Berlin.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (seit 2016, vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 13.10 h +/- 20 Min.
Bei seinen "Vermalungen", die zwischen 1971 und 1973 in verschiedenen Ausführungen als Editionen entstehen, ergibt sich durch die Bemalung der Gesamtfläche der zusammengehängten Leinwände "ein Chaos endloser Bewegungen, so dass die über alle Leinwände gezogenen Farbbahnen unauflösbar ineinander verflochten sind. Die Bewegungen scheinen keinen Anfang und kein Ende zu haben, sie gehorchen keinem nachvollziehbaren Rhythmus und bilden kein koloristisches System. [..]" (Butin, S. 34). Trotz dieser inneren, scheinbar endgültigen Verflechtung erfährt nach der Trennung des Gesamtwerkes jedes einzelne Teilstück mit seinem zufälligen Ausschnitt eine Metamorphose zu einem eigenständigen Gemälde, das sich aus dem Ursprungskontext befreit. [SM]
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Gerhard Richter
Vermalung, 1972.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gerhard Richter "Vermalung"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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