391
Lyonel Feininger
Heimkehrende Fischer III, 1925.
Aquarell und Tuschfederzeichnung
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Heimkehrende Fischer III. 1925.
Aquarell und Tuschfederzeichnung.
Links unten signiert, rechts unten datiert "10 8 25" sowie unten mittig betitelt. Auf Bütten. 28 x 40,7 cm (11 x 16 in), Blattgröße.
[AR].
• Seestück aus der Bauhaus-Zeit, in der die unaufdringlich gesetzte Farbe das Motiv wie ein Farbnebel umfängt.
• Neben Architekturdarstellungen entwickelt sich das Motiv zu einem seiner wichtigsten Themen.
• Die zentralen Elemente dieser Arbeiten sind das Meer, Wolken, Schiffe und Figuren, die er in variierenden Konstellationen zu immer neuen Bildkompositionen zusammenführt.
• Werke Lyonel Feiningers befinden sich in zahlreichen bedeutenden internationalen Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, im Centre Pompidou, Paris, im Städel Museum, Frankfurt a. Main, sowie im Sprengel Museum, Hannover.
Achim Moeller, Direktor des Lyonel Feininger Project LLC, New York – Berlin, hat die Echtheit dieses Werkes, das im Archiv des Lyonel Feininger Project unter der Nummer 1849-05-02-23 registriert ist, bestätigt. Ein Zertifikat liegt der Arbeit bei.
PROVENIENZ: Privatsammlung.
Privatsammlung Süddeutschland (durch Erbschaft von Vorgenanntem).
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.31 h +/- 20 Min.
Aquarell und Tuschfederzeichnung.
Links unten signiert, rechts unten datiert "10 8 25" sowie unten mittig betitelt. Auf Bütten. 28 x 40,7 cm (11 x 16 in), Blattgröße.
[AR].
• Seestück aus der Bauhaus-Zeit, in der die unaufdringlich gesetzte Farbe das Motiv wie ein Farbnebel umfängt.
• Neben Architekturdarstellungen entwickelt sich das Motiv zu einem seiner wichtigsten Themen.
• Die zentralen Elemente dieser Arbeiten sind das Meer, Wolken, Schiffe und Figuren, die er in variierenden Konstellationen zu immer neuen Bildkompositionen zusammenführt.
• Werke Lyonel Feiningers befinden sich in zahlreichen bedeutenden internationalen Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, im Centre Pompidou, Paris, im Städel Museum, Frankfurt a. Main, sowie im Sprengel Museum, Hannover.
Achim Moeller, Direktor des Lyonel Feininger Project LLC, New York – Berlin, hat die Echtheit dieses Werkes, das im Archiv des Lyonel Feininger Project unter der Nummer 1849-05-02-23 registriert ist, bestätigt. Ein Zertifikat liegt der Arbeit bei.
PROVENIENZ: Privatsammlung.
Privatsammlung Süddeutschland (durch Erbschaft von Vorgenanntem).
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.31 h +/- 20 Min.
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Lyonel Feininger
Heimkehrende Fischer III, 1925.
Aquarell und Tuschfederzeichnung
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Lyonel Feininger "Heimkehrende Fischer III"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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