Auktion: 539 / Modern Art Day Sale am 10.06.2023 in München Lot 303

 

303
Emil Nolde
Landschaft, Insel Alsen, 1909/10.
Aquarell und Tinte
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
Landschaft, Insel Alsen. 1909/10.
Aquarell und Tinte.
Rechts unten signiert. Links unten auf dem Unterlagekarton betitelt. Auf feinem Velin. 19 x 25,1 cm (7,4 x 9,8 in). Unterlagekarton: 24,2 x 30,7 cm (9,5 x 12 in).
[AW].

• Verträumtes Landschaftsaquarell in fein nuancierter Farbgebung.
• Von 1903 bis 1916 dient ein Fischerhaus auf der Insel Alsen Ada und Emil Nolde als Wohnsitz.
• Im ereignisreichen Jahr 1910 kommt es zum Bruch Noldes mit der Berliner Secession und zur Neuformierung der Neuen Secession
.

Mit einer Fotoexpertise (in Kopie) von Prof. Dr. Manfred Reuther vom 26. Februar 2022. Das Aquarell ist unter der Nummer "Nolde A - 269/2023" im Archiv Reuther registriert.

PROVENIENZ: Sammlung Anna Mosle, USA.
Sammlung Margo Loeffler, USA (vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Privatsammlung Norddeutschland (vom Vorgenannten erworben).

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 13.34 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Nolde "Landschaft, Insel Alsen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.