429
Fernand Léger
Projet de costume: Création du Monde, 1923.
Aquarell und Tinte über Bleistift auf liniertem...
Schätzpreis: € 10.000 - 15.000
Projet de costume: Création du Monde. 1923.
Aquarell und Tinte über Bleistift auf liniertem Papier.
Rechts unten monogrammiert. Verso von fremder Hand mit der Nachlassnummer "N°G. 386-1" bezeichnet und betitelt. 22 x 17 cm (8,6 x 6,6 in).
[AR].
• Paradiesvogel in der für Léger so charakteristischen Formensprache.
• Kostümentwurf für das Ballett "La Création du Monde".
• Vor 100 Jahren, am 25. Oktober 1923, wurde das Stück im Théâtre des Champs Elysées uraufgeführt.
Mit einer Bestätigung des Comité Léger, Paris. Die Arbeit wird in das Online-Werkverzeichnis der Arbeiten auf Papier aufgenommen.
PROVENIENZ: Nadia Léger (Frau des Künstlers), Paris.
Pierre Cardin, Paris.
Privatsammlung Portugal.
Firmensammlung Ahlers AG, Herford.
AUSSTELLUNG: Espace Cardin, Paris, 1970.
LITERATUR: Tajan, Paris, Auktion 9726, Dessins Modernes, 3.5.2012, Los 258.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 18.11 h +/- 20 Min.
Aquarell und Tinte über Bleistift auf liniertem Papier.
Rechts unten monogrammiert. Verso von fremder Hand mit der Nachlassnummer "N°G. 386-1" bezeichnet und betitelt. 22 x 17 cm (8,6 x 6,6 in).
[AR].
• Paradiesvogel in der für Léger so charakteristischen Formensprache.
• Kostümentwurf für das Ballett "La Création du Monde".
• Vor 100 Jahren, am 25. Oktober 1923, wurde das Stück im Théâtre des Champs Elysées uraufgeführt.
Mit einer Bestätigung des Comité Léger, Paris. Die Arbeit wird in das Online-Werkverzeichnis der Arbeiten auf Papier aufgenommen.
PROVENIENZ: Nadia Léger (Frau des Künstlers), Paris.
Pierre Cardin, Paris.
Privatsammlung Portugal.
Firmensammlung Ahlers AG, Herford.
AUSSTELLUNG: Espace Cardin, Paris, 1970.
LITERATUR: Tajan, Paris, Auktion 9726, Dessins Modernes, 3.5.2012, Los 258.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 18.11 h +/- 20 Min.
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Fernand Léger
Projet de costume: Création du Monde, 1923.
Aquarell und Tinte über Bleistift auf liniertem...
Schätzpreis: € 10.000 - 15.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fernand Léger "Projet de costume: Création du Monde"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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